Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Dornbirn. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!

Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.

Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.

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Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!

Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Anregung: Schallschutzwand A14

Meldungsnummer 289/2022
Erstellt am 26.05.2022 um 14:08 Uhr
Kategorie Lob und Anregungen
Standort Neugrüt
6850 Stadt Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 21.06.2022
Dauer 25 Tage
BESCHREIBUNG
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Wir wohnen Naturnah. Dennoch ist die Autobahn unüberhörbar ein ständiger Lärmfaktor. Frag mich warum hier nicht schon lange die Natur und Anwohner geschützt wird.
KOMMENTARE
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 27.05.2022 um 09:13 Uhr
Titel: AW: Anregung: Schallschutzwand A14
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Guten Morgen,

danke für Ihre Nachricht. Ich erkundige mich gerne für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 16.06.2022 um 17:44 Uhr
Titel: AW: Anregung: Schallschutzwand A14
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Wir sind ebenfalls für einen Autobahn- Schallschutz in diesem Bereich. Lärm wird auffallend immer mehr!!
 
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 21.06.2022 um 13:22 Uhr
Titel: AW: Anregung: Schallschutzwand A14
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Guten Tag,

Ihr Anliegen fällt in die Zuständigkeit der ASFINAG. Ich habe Ihre Meldung weitergeleitet und vom ASFINAG-Kundenmanagement diesbezüglich folgende Stellungnahme erhalten:
Der Einsatz von Lärmschutzmaßnahmen am ASFINAG-Bestandsnetz erfolgt österreichweit einheitlich nach geltenden Standards und Richtlinien, deren Anwendung für uns verpflichtend ist. In diesen Richtlinien wird u.a. auch das Verhältnis der Wirkung der Lärmschutzmaßnahme zu deren Errichtungskosten (Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit) dargestellt. Eine Mindestwirkung im Verhältnis zu den Kosten ist Voraussetzung um eine Lärmschutzmaßnahme errichten zu können.


Mit freundlichen Grüßen

Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
 
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