Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Zaun bei der Ach
Meldungsnummer | 82/2022 |
Erstellt am | 02.02.2022 um 10:30 Uhr |
Kategorie | Lob und Anregungen |
Standort |
Dammstraße 6850 Stadt Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 07.02.2022 |
Dauer | 4 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Stadt Dornbirn! Die Dornbirner Ach ist ein toller Weg zum frische Luft schnappen. Leider ist dies mit kleinen Kindern sehr gefährlich, da es keine Absturzsicherung zur Ach hinunter gibt. Ist hier noch der Plan, dass ein Zaun gebaut wird? Freundliche Grüße
KOMMENTARE
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Achdamm ist zumeist an den engen Stellen eingefriedet (wie an der markierten Stelle auf der Seite der Schmelzhütterstraße).
Doch ist es aus diversen Gründen nicht möglich oder zweckmäßig überall Barrieren oder Zäune anzubringen. Die Dammstraße ist im Bereich zwischen Sägerbrücke zur Einmündung in die Hintere Achmühlerstraße ein öffentlicher Fuß- und Radweg mit auf die Anrainer eingeschränktem Kfz-Verkehr. Dieser Wegabschnitt hat einen durchgängig geraden Verlauf mit einer asphaltierten, zumindest 3m breiten Fahrbahn. Zwischen Bachbett und Asphalt besteht in der gesamten Länge ein ca. 1,50m breiter Grünstreifen, der erkennbar nicht Teil der Fahrbahn ist. Der Weg ist sehr übersichtlich und gut ausgeleuchtet.
Im Hinblick auf diese örtliche Situation ist davon auszugehen, dass bei widmungsgemäßer Benützung und Anwendung der von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer zu erwartenden Sorgfalt von diesem Wegabschnitt der Dammstraße keine besondere Gefahr für die Benützer ausgeht; aufgrund der baulichen Ausgestaltung, dem Straßenverlauf und dem Straßenzustand ist ein durchgängiges Geländer entlang dem Achufer nicht erforderlich.
Um ein bestehendes Restrisiko auszuschließen, darf auf die Einschätzung und den richtige Umgang mit Gefahren in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen bzw. der Erziehungsberechtigten gezählt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Achdamm ist zumeist an den engen Stellen eingefriedet (wie an der markierten Stelle auf der Seite der Schmelzhütterstraße).
Doch ist es aus diversen Gründen nicht möglich oder zweckmäßig überall Barrieren oder Zäune anzubringen. Die Dammstraße ist im Bereich zwischen Sägerbrücke zur Einmündung in die Hintere Achmühlerstraße ein öffentlicher Fuß- und Radweg mit auf die Anrainer eingeschränktem Kfz-Verkehr. Dieser Wegabschnitt hat einen durchgängig geraden Verlauf mit einer asphaltierten, zumindest 3m breiten Fahrbahn. Zwischen Bachbett und Asphalt besteht in der gesamten Länge ein ca. 1,50m breiter Grünstreifen, der erkennbar nicht Teil der Fahrbahn ist. Der Weg ist sehr übersichtlich und gut ausgeleuchtet.
Im Hinblick auf diese örtliche Situation ist davon auszugehen, dass bei widmungsgemäßer Benützung und Anwendung der von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer zu erwartenden Sorgfalt von diesem Wegabschnitt der Dammstraße keine besondere Gefahr für die Benützer ausgeht; aufgrund der baulichen Ausgestaltung, dem Straßenverlauf und dem Straßenzustand ist ein durchgängiges Geländer entlang dem Achufer nicht erforderlich.
Um ein bestehendes Restrisiko auszuschließen, darf auf die Einschätzung und den richtige Umgang mit Gefahren in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen bzw. der Erziehungsberechtigten gezählt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
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