Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
Zurück zur Startseite
"Ausstellung"?
Meldungsnummer | 608/2023 |
Erstellt am | 29.09.2023 um 15:35 Uhr |
Kategorie | Sonstiges |
Standort | 6850 Stadt Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 6 Kommentare |
Erledigt am | 04.10.2023 |
Dauer | 4 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
Freitag, 29.9., Marktstraße/Europapassage. Eine "Ausstellung" mit fragwürdigem Inhalt. Die Straße ist nur im Slalom zwischen den hunderten aufgehängten unwissenschaftlichen und unbelegbaren Beispielen gegen Coronaimpfung und anderem Schmarren passierbar. Die deutsche Fahne "Wir sind das Volk" macht klar, wer hier dahintersteht. Ich empfand das schon fast als Nötigung. MfG.
KOMMENTARE
Weltweit ächzen demokratische Staaten zunehmend unter den Einflüssen extremistischer, autoritärer, faktenbefreiter Propaganda. Schafft endlich Gesetze, die derartigen Aktionen unverzüglich den Riegel vorschieben!
Guten Tag,
danke für Ihre Nachricht, welche wir an die Rechtsabteilung weitergeleitet haben. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
danke für Ihre Nachricht, welche wir an die Rechtsabteilung weitergeleitet haben. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
Interessante Ausstellung von Tatsachen. .....Aussagen von Politikern und Krankheits und Todesfälle..
Todesfälle
Guten Tag,
im Auftrag der Fachabteilung darf ich Ihnen folgende Rückmeldung weiterleiten:
Die Versammlung wurde vom Veranstalter ordnungsgemäß bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn als Versammlungsbehörde angezeigt und fand am 1. Oktober auch in Bregenz in den Seeanlagen statt. Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und in Österreich verfassungsrechtlich geschützt. Eine Versammlungsanzeige muss spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der beabsichtigen Versammlung bei der Behörde einlangen.
Nach § 6 Versammlungsgesetz dürfen von der Behörde nur solche Versammlungen untersagt werden, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet. Diese Voraussetzungen lagen nicht vor, weshalb die Versammlung von der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn nicht untersagt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
im Auftrag der Fachabteilung darf ich Ihnen folgende Rückmeldung weiterleiten:
Die Versammlung wurde vom Veranstalter ordnungsgemäß bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn als Versammlungsbehörde angezeigt und fand am 1. Oktober auch in Bregenz in den Seeanlagen statt. Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und in Österreich verfassungsrechtlich geschützt. Eine Versammlungsanzeige muss spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der beabsichtigen Versammlung bei der Behörde einlangen.
Nach § 6 Versammlungsgesetz dürfen von der Behörde nur solche Versammlungen untersagt werden, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet. Diese Voraussetzungen lagen nicht vor, weshalb die Versammlung von der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn nicht untersagt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
0 von 5 (0 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!