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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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"Ausstellung"?

Meldungsnummer 608/2023
Erstellt am 29.09.2023 um 15:35 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort 6850 Stadt Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 7 Kommentare
Erledigt am 04.10.2023
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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Freitag, 29.9., Marktstraße/Europapassage. Eine "Ausstellung" mit fragwürdigem Inhalt. Die Straße ist nur im Slalom zwischen den hunderten aufgehängten unwissenschaftlichen und unbelegbaren Beispielen gegen Coronaimpfung und anderem Schmarren passierbar. Die deutsche Fahne "Wir sind das Volk" macht klar, wer hier dahintersteht. Ich empfand das schon fast als Nötigung. MfG.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 29.09.2023 um 20:33 Uhr
Titel: AW: "Ausstellung"?
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Ich verstehe auch nicht, warum man solcher Scharlatanerei eine Bühne bietet.
 
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Kommentar erstellt am: 30.09.2023 um 06:34 Uhr
Titel: AW: "Ausstellung"?
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Wie kann so etwas genehmigt werden? Und wer im Rathaus ist dafür verantwortlich?
 
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Kommentar erstellt am: 30.09.2023 um 07:28 Uhr
Titel: AW: "Ausstellung"?
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Weltweit ächzen demokratische Staaten zunehmend unter den Einflüssen extremistischer, autoritärer, faktenbefreiter Propaganda. Schafft endlich Gesetze, die derartigen Aktionen unverzüglich den Riegel vorschieben!
 
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 02.10.2023 um 09:07 Uhr
Titel: AW: "Ausstellung"?
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Guten Tag,

danke für Ihre Nachricht, welche wir an die Rechtsabteilung weitergeleitet haben. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
 
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Kommentar erstellt am: 04.10.2023 um 10:26 Uhr
Titel: AW: "Ausstellung"?
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Interessante Ausstellung von Tatsachen. .....Aussagen von Politikern und Krankheits und Todesfälle..
 
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Kommentar erstellt am: 04.10.2023 um 10:27 Uhr
Titel: AW: "Ausstellung"?
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Todesfälle
 
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 04.10.2023 um 10:30 Uhr
Titel: AW: "Ausstellung"?
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Guten Tag,

im Auftrag der Fachabteilung darf ich Ihnen folgende Rückmeldung weiterleiten:
Die Versammlung wurde vom Veranstalter ordnungsgemäß bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn als Versammlungsbehörde angezeigt und fand am 1. Oktober auch in Bregenz in den Seeanlagen statt. Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und in Österreich verfassungsrechtlich geschützt. Eine Versammlungsanzeige muss spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der beabsichtigen Versammlung bei der Behörde einlangen.

Nach § 6 Versammlungsgesetz dürfen von der Behörde nur solche Versammlungen untersagt werden, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet. Diese Voraussetzungen lagen nicht vor, weshalb die Versammlung von der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn nicht untersagt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
 
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