Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Betteln
Meldungsnummer | 275/2014 |
Erstellt am | 28.10.2014 um 10:55 Uhr |
Kategorie | Sonstiges |
Standort |
Marktstraße 6850 |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 30.10.2014 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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Hallo.
Die Bürger der Stadt Dornbirn sind von den Bettlern genervt.
Kann man dagegen nichts machen ?
Die Bürger der Stadt Dornbirn sind von den Bettlern genervt.
Kann man dagegen nichts machen ?
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr Wohlgenannt,
Kompliment zu Ihrer ausgewogenen Antwort in dieser Sache. Mfg c tedeschi
Kompliment zu Ihrer ausgewogenen Antwort in dieser Sache. Mfg c tedeschi
Lieber Herr Wohlgenannt,
wenn die Polizei die diversen Bettler" logischerweise unauffällig" beobachten würde, würden sie schnell feststellen das es sich um organisierte Bettlerbanden handelt.
Lg Johann Steiner
wenn die Polizei die diversen Bettler" logischerweise unauffällig" beobachten würde, würden sie schnell feststellen das es sich um organisierte Bettlerbanden handelt.
Lg Johann Steiner
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Das Betteln ist kein auf unsere Stadt beschränktes Thema.
Die Stadt Dornbirn ist - basierend auf einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, wonach ein absolutes, uneingeschränktes Bettelverbot verfassungswidrig ist - im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, das Ganze in Grenzen zu halten - im Einklang auch mit den anderen Städten des Landes.
Die Bettelei ist im Landes-Sicherheitsgesetz, LGBl. Nr. 1/1987 in der Fassung LGBl.61/2013, geregelt. Dieses erlaubt das sogenannte "stille", nicht organisierte Betteln, wenn Personen an der Straße stehend, sitzend oder kniend um Almosen bitten. Verboten ist das Betteln u. a. dann, wenn es in aufdringlicher oder aggressiver Weise erfolgt.
Die geltende Rechtslage ermöglicht es der Exekutive, gegen aggressives und organisiertes Betteln sowie das Betteln von Haus zu Haus vorzugehen. Entsprechende Wahrnehmungen können der Stadtpolizei oder der Polizeiinspektion gemeldet werden.
Es gibt weder eine Pflicht zu spenden noch ein Recht des Bettlers, das Erwünschte zu bekommen. Es ist und bleibt eine persönliche Angelegenheit, die jeder für sich entscheidet.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Wohlgenannt
Amt der Stadt Dornbirn