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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Gülleausbringung

Meldungsnummer 688/2022
Erstellt am 18.10.2022 um 16:43 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Schwefelquelle
6850 Stadt Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 15.11.2022
Dauer 27 Tage
BESCHREIBUNG
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Wie auch heute, 18.10.2022 um etwa 16:15 Uhr wird auf der Wiese östlich der Forachstraße (zwischen der Bushaltestelle und gegenüber Büromöbel Paterno) immer wieder Gülle ausgebracht, obwohl kein Regen in Aussicht ist...
Erstens stinkt das schrecklich und wegen ausbleibendem Niederschlag noch tagelang und zweitens mindert das betröchtlich die Wohnqualität der zahllosen Bewohner/innen der umliegenden Wohnsiedlungen.

Gibt es dafür keine Vorschrift, die das halbwegs verträglich für Umwelt und Bewohner regelt?
KOMMENTARE
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 19.10.2022 um 08:42 Uhr
Titel: AW: Gülleausbringung
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Ich bin kein Landwirt, ABER:
Weiß nicht, ob es ihnen aufgefallen ist, aber wir haben Herbst.
Eventuell ist Ihnen, um diese Jahreszeit, schon einmal aufgefallen, dass bereits am späten Nachmittag, Abends der nächtliche „Tau“ einsetzt und die Wiesen am nächsten so Nass sind als hätte es geregnet..
Dieser Tau reicht aus, damit die Gülle dorthin gelangt wo sie hin soll.. es muss also nicht zwingend regnen…

Nicht immer gleich jammern und andere bei Ihrer Arbeit hindern. Und ansonsten einfach direkt in die Stadt ziehen ?
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 19.10.2022 um 09:03 Uhr
Titel: AW: Gülleausbringung
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Erstens wohne ich "direkt in der Stadt", zweitens wollte ich von IHNEN keinen Kommentar und drittens ist die Behauotung, dass die Menge nächtlicher Tau in der Lage ist, die riesen Menge Gülle in den Boden zu bringen, einfach nur lächerlich. Viertens wied niemand bei der Arbeit gehindert, wenn man sich nach einer gesetzlichen Regelung dafür erkundigt, die sicherstellen soll, dass nicht hunderte Anwohner (in der Stadt!) die Fenster vor lauter Gestank nicht aufmachen können. Amoniak und Schwefelwasserstoff sind schließlich auf Dauer kein empfehlenswerter Duftstoff.
Also, nicht gleich jammern, wenn es Sie überhaupt nicht betrifft!?
 
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 20.10.2022 um 16:25 Uhr
Titel: AW: Gülleausbringung
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Guten Tag,

danke für Ihre Anfrage. Gerne halte ich mit den zuständigen Personen Rücksprache und informiere Sie anschließend.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
 
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 15.11.2022 um 10:58 Uhr
Titel: AW: Gülleausbringung
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Guten Tag,

danke für Ihre Anfrage. In Rücksprache mit der Rechtsabteilung kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Wenn die Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der ortsüblichen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung erfolgt, ist sie zulässig; es gibt keine gesetzlichen Sonderregelungen betreffend Geruchsbelästigungen.
Zum Schutz des Grundwassers ist die Ausbringung von Gülle in der Vegetationsruhe im Winter (30. November bis 15. Februar) sowie generell auf überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Feldern gemäß der Nitrataktionsprogrammverordnung nicht zulässig.
Nähere Informationen dazu erteilt die Vorarlberger Landwirtschaftskammer.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
 
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