Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Dornbirn. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!

Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.

Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.

Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.

Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!

Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
Zurück zur Startseite

Lärmschutzkonzept der Stadt Dornbirn

Meldungsnummer 134/2018
Erstellt am 13.07.2018 um 21:48 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Marktplatz 1
6850 Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 5 Kommentare
Erledigt am 01.08.2018
Dauer 18 Tage
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

5 von 5 (1 bewerten)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Guten Tag,

ich möchte mich gerne erkundigen, wie das Lärmschutzkonzept der Stadt Dornbirn aussieht.
Es gibt ja sehr viele abendliche Veranstaltungen am Marktplatz - an welchen gesetzlichen Vorgaben orientiert sich Dornbirn hier, um die Anwohner zu schützen?
Und wie ist es bei nächtlichen Bauarbeiten?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!
KOMMENTARE
Profilbild
Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 18.07.2018 um 15:45 Uhr
Titel: AW: Lärmschutzkonzept der Stadt Dornbirn
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Anfrage wird in die zuständige Abteilung weitergeleitet.


Mit freundlichen Grüßen

Silvia Uzundal
Amt der Stadt Dornbirn
 
Profilbild
VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 26.07.2018 um 19:16 Uhr
Titel: AW: AW: Lärmschutzkonzept der Stadt Dornbirn
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Guten Tag,

und vielen Dank!
Gibt es mittlerweile eine Rückmeldung?

Freundliche Grüße

 
Profilbild
Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 01.08.2018 um 09:22 Uhr
Titel: AW: Lärmschutzkonzept der Stadt Dornbirn
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Guten Morgen!

Veranstaltungen auf dem Marktplatz müssen um 24:00 Uhr beendet werden; die Gastgärten müssen um 24:00 Uhr schließen.

Musikdarbietungen im Freien werden im gesamten Stadtgebiet bis maximal 23:00 Uhr bewilligt.

Bauarbeiten, die Lärm verursachen, dürfen lt. Auflage in der jeweiligen Baubewilligung nur Montag bis Freitag von 7:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 19:00 Uhr sowie am Samstag von 7:00 bis 12:00 Uhr durchgeführt werden.

Ich hoffe, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.


Mit freundlichen Grüßen

Silvia Uzundal
Amt der Stadt Dornbirn
 
Profilbild
VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 24.08.2018 um 17:40 Uhr
Titel: AW: Lärmschutzkonzept der Stadt Dornbirn
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Guten Tag Frau Uzundal,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Ich wollte es eigentlich gern genauer wissen, nämlich in welcher Weise etwa die Regelungen der Lärmschutzrichtlinie auf die Veranstaltungen am Marktplatz angewendet werden.
Ich denke da z.B. an die Regelung, dass nur ein gewisses Kontingent an Veranstaltungslärm innerhalb der Nachtruhe (also nach 22:00) zulässig ist im Laufe eines Jahres, oder an maximal zulässige Dezibell-Werte je nach Veranstaltungstyp. Etc...
Deshalb meine ursprüngliche Frage: An welchen Vorgaben orientiert sich Dornbirn hier, um die Anwohner zu schützen?
Oder anders ausgedrückt: welche Regelungen der Lärmschutzrichtlinie sind auf die Veranstaltungen am Marktplatz anwendbar, und wie setzt Dornbirn diese um?

Vielen Dank und freundliche Grüße!
 
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 27.08.2018 um 09:23 Uhr
Titel: AW: Lärmschutzkonzept der Stadt Dornbirn
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Guten Morgen,

ich habe Ihnen eine E-Mail gesendet, mit der Bitte um Zusendung Ihrer Telefonnummer - so kann Ihr Anliegen einfacher und genauer beantwortet werden.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG
DIESE SEITE TEILEN