Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Lärmschutzkonzept der Stadt Dornbirn
Meldungsnummer | 134/2018 |
Erstellt am | 13.07.2018 um 21:48 Uhr |
Kategorie | Sonstiges |
Standort |
Marktplatz 1 6850 Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 01.08.2018 |
Dauer | 18 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
1 bewerten)
von 5 (
Guten Tag,
ich möchte mich gerne erkundigen, wie das Lärmschutzkonzept der Stadt Dornbirn aussieht.
Es gibt ja sehr viele abendliche Veranstaltungen am Marktplatz - an welchen gesetzlichen Vorgaben orientiert sich Dornbirn hier, um die Anwohner zu schützen?
Und wie ist es bei nächtlichen Bauarbeiten?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!
ich möchte mich gerne erkundigen, wie das Lärmschutzkonzept der Stadt Dornbirn aussieht.
Es gibt ja sehr viele abendliche Veranstaltungen am Marktplatz - an welchen gesetzlichen Vorgaben orientiert sich Dornbirn hier, um die Anwohner zu schützen?
Und wie ist es bei nächtlichen Bauarbeiten?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!
KOMMENTARE
Guten Tag,
und vielen Dank!
Gibt es mittlerweile eine Rückmeldung?
Freundliche Grüße
und vielen Dank!
Gibt es mittlerweile eine Rückmeldung?
Freundliche Grüße
Guten Morgen!
Veranstaltungen auf dem Marktplatz müssen um 24:00 Uhr beendet werden; die Gastgärten müssen um 24:00 Uhr schließen.
Musikdarbietungen im Freien werden im gesamten Stadtgebiet bis maximal 23:00 Uhr bewilligt.
Bauarbeiten, die Lärm verursachen, dürfen lt. Auflage in der jeweiligen Baubewilligung nur Montag bis Freitag von 7:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 19:00 Uhr sowie am Samstag von 7:00 bis 12:00 Uhr durchgeführt werden.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Uzundal
Amt der Stadt Dornbirn
Veranstaltungen auf dem Marktplatz müssen um 24:00 Uhr beendet werden; die Gastgärten müssen um 24:00 Uhr schließen.
Musikdarbietungen im Freien werden im gesamten Stadtgebiet bis maximal 23:00 Uhr bewilligt.
Bauarbeiten, die Lärm verursachen, dürfen lt. Auflage in der jeweiligen Baubewilligung nur Montag bis Freitag von 7:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 19:00 Uhr sowie am Samstag von 7:00 bis 12:00 Uhr durchgeführt werden.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Uzundal
Amt der Stadt Dornbirn
Guten Tag Frau Uzundal,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Ich wollte es eigentlich gern genauer wissen, nämlich in welcher Weise etwa die Regelungen der Lärmschutzrichtlinie auf die Veranstaltungen am Marktplatz angewendet werden.
Ich denke da z.B. an die Regelung, dass nur ein gewisses Kontingent an Veranstaltungslärm innerhalb der Nachtruhe (also nach 22:00) zulässig ist im Laufe eines Jahres, oder an maximal zulässige Dezibell-Werte je nach Veranstaltungstyp. Etc...
Deshalb meine ursprüngliche Frage: An welchen Vorgaben orientiert sich Dornbirn hier, um die Anwohner zu schützen?
Oder anders ausgedrückt: welche Regelungen der Lärmschutzrichtlinie sind auf die Veranstaltungen am Marktplatz anwendbar, und wie setzt Dornbirn diese um?
Vielen Dank und freundliche Grüße!
vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Ich wollte es eigentlich gern genauer wissen, nämlich in welcher Weise etwa die Regelungen der Lärmschutzrichtlinie auf die Veranstaltungen am Marktplatz angewendet werden.
Ich denke da z.B. an die Regelung, dass nur ein gewisses Kontingent an Veranstaltungslärm innerhalb der Nachtruhe (also nach 22:00) zulässig ist im Laufe eines Jahres, oder an maximal zulässige Dezibell-Werte je nach Veranstaltungstyp. Etc...
Deshalb meine ursprüngliche Frage: An welchen Vorgaben orientiert sich Dornbirn hier, um die Anwohner zu schützen?
Oder anders ausgedrückt: welche Regelungen der Lärmschutzrichtlinie sind auf die Veranstaltungen am Marktplatz anwendbar, und wie setzt Dornbirn diese um?
Vielen Dank und freundliche Grüße!
Guten Morgen,
ich habe Ihnen eine E-Mail gesendet, mit der Bitte um Zusendung Ihrer Telefonnummer - so kann Ihr Anliegen einfacher und genauer beantwortet werden.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
ich habe Ihnen eine E-Mail gesendet, mit der Bitte um Zusendung Ihrer Telefonnummer - so kann Ihr Anliegen einfacher und genauer beantwortet werden.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
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Mit freundlichen Grüßen
Silvia Uzundal
Amt der Stadt Dornbirn