Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Masken- und Abstandsignoranz
Meldungsnummer | 143/2021 |
Erstellt am | 25.03.2021 um 09:05 Uhr |
Kategorie | Sonstiges |
Standort |
Dr.-Anton-Schneider-Straße 6850 Stadt Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 25.03.2021 |
Dauer | 4 Stunden |
BESCHREIBUNG
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Am Dornbirner Bhf und den Haltestellen rundum tummeln sich täglich Dutzende Masken- und Abstands-Ignoranten die die COVID-Verordnungen und unsere Chance, als Corona-Modellregion erfolgreich zu sein, nicht ernst nehmen. Wenn man Zivilcourage höflich einbringt und sie bittet doch auch die Maskenpflicht zu erfüllen, wird man belächelt und sehr blöd angeredet. Ältere Menschen empfinden an diesem Hotspot ein großes Unsicherheitsgefühl. Herr Kommandant Schwendinger, entsenden sie bitte dringend eine permanente, uniformierte Patrouille dorthin. Nur so kann dies wirksam kontrolliert, de-eskaliert, gemahnt und bestraft werden. Die Bhf-Security ist völlig zahnlos!
KOMMENTARE
Bin selber oft dort am Weg und erlebe die Situation anders. Viele tragen im Freien Masken und halten die Abstände ein. Auch die Konsumation von Alkohol hat deutlich abgenommen!
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Gemäß der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, § 3, gilt in Massenbeförderungsmitteln und den dazugehörigen U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen zuzüglich deren Verbindungsbauwerken die 2-m-Abtstandspflicht und die FFP-2-Maskenpflicht.
Gerne habe ich Ihr Anliegen entsprechend weitergeleitet, sowohl die Stadtpolizei als auch die Bundespolizei und auch das Sicherheitspersonal der ÖBB kontrollieren laufend vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn