Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Neubau Sportgymnasium Höchsterstraße
Meldungsnummer | 261/2024 |
Erstellt am | 23.04.2024 um 16:22 Uhr |
Kategorie | Sonstiges |
Standort | 6850 Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 25.04.2024 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo, was mich mal interessieren würde ist, dass in Dornbirn jedem Bauherrn 2 Parkplätze bei einem Neubau vorgeschrieben werden. Aber bei einer 5stöckigen Schule (HTL Höchsterstraße) werden keine neuen Parkplätze vorgeschrieben, hier reichen die wenigen der HTL, an die die Schule angebaut wurde. Viele der Schüler kommen bereits mit dem Auto. Es wurde auch keine Tiefgarage gebaut und dabei ist Grund kostbar. So etwas verstehe ich nicht. Liebe Grüße
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danke für Ihre Anfrage. In Rücksprache mit der Abt. Baurecht kann ich Ihnen mitteilen, dass die Behauptung, dass jedem Bauherren zwei Stellplätze vorgeschrieben werden, ist nicht korrekt ist. §5 Stellplatzverordnung kennt z. B. bei Wohngebäuden Mindestwerte von 0,8 bzw. 1,0 Stellplätzen je Wohnung. Bei Mehrfamilienhäusern muss somit nicht einmal ein Stellplatz pro Wohnung errichtet werden.
Bei Gebäuden für öffentliche Zwecke richtet sich der Mindestwert nach dem voraussichtlichen Bedarf. Im Hinblick darauf, dass es bis zur Bahnhaltestelle Schoren von der HTL ca. 320 m sind und somit eine gute Anbindung an den ÖPNV besteht, wird bei dieser Rechtslage kein höherer Stellplatzbedarf gesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn