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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Neubau Sportgymnasium Höchsterstraße

Meldungsnummer 261/2024
Erstellt am 23.04.2024 um 16:22 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort 6850 Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 25.04.2024
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Hallo, was mich mal interessieren würde ist, dass in Dornbirn jedem Bauherrn 2 Parkplätze bei einem Neubau vorgeschrieben werden. Aber bei einer 5stöckigen Schule (HTL Höchsterstraße) werden keine neuen Parkplätze vorgeschrieben, hier reichen die wenigen der HTL, an die die Schule angebaut wurde. Viele der Schüler kommen bereits mit dem Auto. Es wurde auch keine Tiefgarage gebaut und dabei ist Grund kostbar. So etwas verstehe ich nicht. Liebe Grüße
KOMMENTARE
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 25.04.2024 um 13:45 Uhr
Titel: AW: Neubau Sportgymnasium Höchsterstraße
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Guten Tag,

danke für Ihre Anfrage. In Rücksprache mit der Abt. Baurecht kann ich Ihnen mitteilen, dass die Behauptung, dass jedem Bauherren zwei Stellplätze vorgeschrieben werden, ist nicht korrekt ist. §5 Stellplatzverordnung kennt z. B. bei Wohngebäuden Mindestwerte von 0,8 bzw. 1,0 Stellplätzen je Wohnung. Bei Mehrfamilienhäusern muss somit nicht einmal ein Stellplatz pro Wohnung errichtet werden.
Bei Gebäuden für öffentliche Zwecke richtet sich der Mindestwert nach dem voraussichtlichen Bedarf. Im Hinblick darauf, dass es bis zur Bahnhaltestelle Schoren von der HTL ca. 320 m sind und somit eine gute Anbindung an den ÖPNV besteht, wird bei dieser Rechtslage kein höherer Stellplatzbedarf gesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
 
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