Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
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Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Parken Naherholungsgebiet Haselstauden
Meldungsnummer | 574/2021 |
Erstellt am | 07.11.2021 um 11:43 Uhr |
Kategorie | Sonstiges |
Standort |
Staudenweg 6850 Stadt Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 08.11.2021 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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Im Gewerbegebiet Haselstauden wird momentan viel gebaut. Dennoch darf man nicht ganz vergessen, dass dies auch ein Naherholungsgebiet ist. Bisher konnte man für Spaziergänge beim Parkplatz von Fußballplatz parken. Seit einiger Zeit ist nun aber ein Schild aufgestellt, auf dem man mit einer Besitzstörungsklage droht. Dass bei Sportbetrieb der Parkplatz entsprechend genützt wird ist klar. Dennoch darf man so wie es momentan aussieht tagsüber, auch wenn kein Sportler weit und breit da ist, dort nicht mehr parken. Komischerweise ist der Parkplatz aber dennoch voll.
Meine Fragen dazu:
Wem gehört der Platz und falls dies die Stadt Dornbirn ist, warum droht man mit Besitzstörungsklage?
Wo darf man, wenn man dort spazieren will, überhaupt noch legal parken?
Und warum ein generelles Parkverbot mit Androhung Besitzstörungsklage und nicht einfach nur ein bewirtschafteter Parkplatz, was ja akzeptabel wäre?
Meine Fragen dazu:
Wem gehört der Platz und falls dies die Stadt Dornbirn ist, warum droht man mit Besitzstörungsklage?
Wo darf man, wenn man dort spazieren will, überhaupt noch legal parken?
Und warum ein generelles Parkverbot mit Androhung Besitzstörungsklage und nicht einfach nur ein bewirtschafteter Parkplatz, was ja akzeptabel wäre?
KOMMENTARE
Guten Tag,
nach Rückfrage in der Fachabteilung kann ich Ihnen mitteilen, dass dies entsprechend abgeklärt und bearbeitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
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Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
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Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn