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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Risiko am Damm

Meldungsnummer 436/2020
Erstellt am 09.10.2020 um 15:26 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Rathausplatz
6850 Stadt Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 11.11.2020
Dauer 33 Tage
BESCHREIBUNG
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Die Sanierung der Befestigungswände an der Ach zwischen Krankenhaus und Nummernsteg wurde hinsichtlich des Hochwasserschutzes erfolgreich abgeschlossen.
Da in diesem Zusammenhang auch die Anlandungen im Sockelbereich abgetragen wurden, ist die Dammkrone bis zu ca 4 m über dem Achbett. Ich möchte hier nicht daran denken was passieren kann, wenn hier jemand zu nahe an die Dammkrone gerät.



KOMMENTARE
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 13.10.2020 um 12:29 Uhr
Titel: AW: Risiko am Damm
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Ein Geländer oder Zaun könnte Abhilfe schaffen
 
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 14.10.2020 um 09:28 Uhr
Titel: AW: Risiko am Damm
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung und Ihren Hinweis. Wir haben Ihr Anliegen an die Fachabteilung mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Thurnher
Amt der Stadt Dornbirn
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 16.10.2020 um 19:11 Uhr
Titel: AW: Risiko am Damm
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Das denke ich mir seit Jahren
 
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 11.11.2020 um 16:09 Uhr
Titel: AW: Risiko am Damm
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Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Geduld.
Der Achdamm ist zumeist an den engen Stellen eingefriedet. Doch ist es aus diversen Gründen nicht möglich oder zweckmäßig überall Barrieren oder Zäune anzubringen. Die Wege und Straßen werden schon aufgrund von Haftungsfolgen durch regelmäßige Wartung in verkehrssicherem Zustand gehalten.

Die Dammstraße ist im Bereich zwischen Sägerbrücke zur Einmündung in die Hintere Achmühlerstraße ein öffentlicher Fuß- und Radweg mit auf die Anrainer eingeschränktem Kfz-Verkehr. Dieser Wegabschnitt hat einen durchgängig schnurgeraden Verlauf mit einer asphaltierten, zumindest 3m breiten Fahrbahn. Zwischen Bachbett und Asphalt besteht in der gesamten Länge ein ca. 1,50m breiter Grünstreifen, der erkennbar nicht Teil der Fahrbahn ist. Der Weg ist sehr übersichtlich und gut ausgeleuchtet; die Asphaltdecke weist keine Schäden auf.

Im Hinblick auf diese örtliche Situation ist davon auszugehen, dass bei widmungsgemäßer Benützung und Anwendung der von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer zu erwartenden Sorgfalt von diesem Wegabschnitt der Dammstraße keine besondere Gefahr für die Benützer ausgeht; aufgrund der baulichen Ausgestaltung, dem Straßenverlauf und dem Straßenzustand ist ein durchgängiges Geländer entlang dem Achufer nicht erforderlich.

Um ein bestehendes Restrisiko auszuschließen, darf auf die Einschätzung und den richtige Umgang mit Gefahren in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen bzw. der Erziehungsberechtigten gezählt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
 
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