Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Schmierereien, verbotene Symbole
Meldungsnummer | 355/2021 |
Erstellt am | 22.07.2021 um 22:44 Uhr |
Kategorie | Sonstiges |
Standort |
Bahnhofstraße 6850 Stadt Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 03.08.2021 |
Dauer | 11 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Neben dem Geschäft Sagmeister, Marktplatz 3, wurde ein Hakenkreuz gesprayt.
Bitte veranlassen Sie eine Entfernung dieses Symbols durch die zuständige Stelle, bzw. Eigentümer.
Solche Symbole sind nicht nur störende Schmierereien, sondern sind zurecht verboten.
Bitte veranlassen Sie eine Entfernung dieses Symbols durch die zuständige Stelle, bzw. Eigentümer.
Solche Symbole sind nicht nur störende Schmierereien, sondern sind zurecht verboten.
KOMMENTARE
Guten Tag,
Vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihre Aufmerksamkeit. Wir haben noch am gleichen Tag mit dem Besitzer des Hauses Kontakt aufgenommen, da an nur der Eigentümer die Reinigung der Wand vornehmen darf. Die Rechtsabteilung ist über den Vorfall ebenfalls informiert worden.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Thurnher
Amt der Stadt Dornbirn
Vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihre Aufmerksamkeit. Wir haben noch am gleichen Tag mit dem Besitzer des Hauses Kontakt aufgenommen, da an nur der Eigentümer die Reinigung der Wand vornehmen darf. Die Rechtsabteilung ist über den Vorfall ebenfalls informiert worden.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Thurnher
Amt der Stadt Dornbirn
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