Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Schneeräumung - Anrainerpflichten gemäß § 93 StVO
Meldungsnummer | 768/2023 |
Erstellt am | 04.12.2023 um 10:00 Uhr |
Kategorie | Sonstiges |
Standort | 6850 Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 13.12.2023 |
Dauer | 8 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
In Österreich haben wir ja ein Gesetz namens „Anrainerpflichten gemäß § 93 StVO“.
Dieses besagt:
„Die Eigentümer von Liegenschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gehsteige und Gehwege entlang ihrer gesamten Liegenschaft in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu räumen und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Wenn kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden ist, gilt diese Pflicht für den Straßenrand in der Breite von 1m.“
Wie stellt sich nun die Stadt Dornbirn dazu, dass diese „Verunreinigungen“ auf den Gehsteigen hauptsächlich von den Schneemassen stammen, die die Reinigungsdienste der Stadt Dornbirn im Zuge der Schneeräumung dorthin schieben?
Frage 1: Ist die Stadt Dornbirn der Meinung, dass die Einwohner auf eigene Kosten und eigene Zeit auch jene Schneemengen auf den öffentlichen Gehsteigen vor ihren Grundstücken zu entfernen haben, die die Schneeräumung der Stadt Dornbirn dorthin geschoben hat?
Frage 2: Wie stellt sich die Stadt Dornbirn dazu, wenn ein Anrainer den Gehsteig bzw. den 1m-Bereich befreit und den Schnee dorthin transportiert, wo er hergekommen ist (d.h. zurück auf die öffentliche Straße)?
Martin
Dieses besagt:
„Die Eigentümer von Liegenschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gehsteige und Gehwege entlang ihrer gesamten Liegenschaft in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu räumen und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Wenn kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden ist, gilt diese Pflicht für den Straßenrand in der Breite von 1m.“
Wie stellt sich nun die Stadt Dornbirn dazu, dass diese „Verunreinigungen“ auf den Gehsteigen hauptsächlich von den Schneemassen stammen, die die Reinigungsdienste der Stadt Dornbirn im Zuge der Schneeräumung dorthin schieben?
Frage 1: Ist die Stadt Dornbirn der Meinung, dass die Einwohner auf eigene Kosten und eigene Zeit auch jene Schneemengen auf den öffentlichen Gehsteigen vor ihren Grundstücken zu entfernen haben, die die Schneeräumung der Stadt Dornbirn dorthin geschoben hat?
Frage 2: Wie stellt sich die Stadt Dornbirn dazu, wenn ein Anrainer den Gehsteig bzw. den 1m-Bereich befreit und den Schnee dorthin transportiert, wo er hergekommen ist (d.h. zurück auf die öffentliche Straße)?
Martin
KOMMENTARE
Guten Morgen,
folgend kann ich Ihnen die Beantwortung durch die Rechtsabteilung übermitteln:
Die für die Schneeräumung zuständigen Mitarbeiter der Straßenmeisterei schieben den Schnee von der Straße nicht absichtlich auf die Gehsteige. Der Schnee wird an den Fahrbahnrand geschoben. Der Gehsteig sollte dabei frei bleiben. Wir bitten um Verständnis, dass dies bei großen Schneemassen nicht immer gelingt. Sie können sich in solchen Fällen direkt an die Straßenmeisterei der Stadt Dornbirn wenden. Ein Zurückschieben des Schnees vom Gehsteig an den Fahrbahnrand ist nicht verboten.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
folgend kann ich Ihnen die Beantwortung durch die Rechtsabteilung übermitteln:
Die für die Schneeräumung zuständigen Mitarbeiter der Straßenmeisterei schieben den Schnee von der Straße nicht absichtlich auf die Gehsteige. Der Schnee wird an den Fahrbahnrand geschoben. Der Gehsteig sollte dabei frei bleiben. Wir bitten um Verständnis, dass dies bei großen Schneemassen nicht immer gelingt. Sie können sich in solchen Fällen direkt an die Straßenmeisterei der Stadt Dornbirn wenden. Ein Zurückschieben des Schnees vom Gehsteig an den Fahrbahnrand ist nicht verboten.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
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