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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Service der Stadt während Pandemie - Meldebestätigung

Meldungsnummer 68/2021
Erstellt am 02.02.2021 um 08:58 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Rathausplatz
6850 Stadt Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 03.02.2021
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Ich benötige zwei Meldezettel. Wenn ich sie persönlich am Amt abhole, fallen dafür 4,20 Euro an Gebühren an. Wenn ich sie mir von der Stadt per E-Mail schicken lassen - was in der aktuellen Situation, in der ja jeder zu Kontaktminimierung aufgerufen ist, ein Beitrag zur Pandemiebekämpfung darstellen würde - kostet mich das 34,60 Euro. Technisch und rechtlich ist es offensichtlich möglich, dem Bürger hier den Amtsweg zu ersparen, dafür wird er aber ordentlich zur Kasse gebeten. Ist das der Beitrag der Stadt zur Krisenbewältigung? Das ist wirklich eine Frechheit.
KOMMENTARE
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 03.02.2021 um 11:00 Uhr
Titel: AW: Service der Stadt während Pandemie - Meldebestätigung
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für eine Meldebestätigung aus dem lokalen Melderegister, die direkt am Schalter eingefordert wird, ist lediglich eine Verwaltungsabgabe von € 2,10 zu entrichten.
Bei der postalisch – auch per E-Mail – angeforderten Meldebestätigung aus dem zentralen Melderegister ist jeweils neben einer Verwaltungsabgabe von € 3,00 zusätzlich eine Eingabegebühr von € 14,30 zu entrichten. Dies Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet diese Gebühr einzuheben und an das zuständige Finanzamt zu überweisen. Es obliegt nicht der Gemeinde, frei zu entscheiden, ob und welche Gebühren zu entrichten sind.

Allerdings kann über österreich.gv.at mittels einer Handy-Signatur eine Meldebestätigung online direkt über das zentrale Melderegister eingeholt werden. Dafür ist lediglich eine Handy-Signatur, die über finanzonline.at oder andere Dienstleister angefordert werden kann, und ein online-Zahlungsmittel erforderlich. Bei dieser Beantragung ist keine Eingabegebühr, sondern lediglich eine Verwaltungsabgabe von € 3,00 zu entrichten.
Für die Nutzung dieser Online-Dienste empfehlen wir, sich die Handy-Signatur freischalten zu lassen. Dieses öffentliche Online-Angebot wird bereits von mehr als einer Million Österreicher genutzt.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 03.02.2021 um 14:11 Uhr
Titel: AW: Service der Stadt während Pandemie - Meldebestätigung
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S.g. Herr Gunz,
das ist schlicht falsch. § 35 Abs 8 GebG

„Schriften und Amtshandlungen, die mittelbar oder unmittelbar aufgrund der erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation erfolgen, sind von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben befreit. Rechtsgeschäfte, die zur Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation notwendig sind, sind von den Hundertsatzgebühren befreit.“

Selbstverständlich hat also die Stadt hier die Wahlmöglichkeit. Viele andere Gemeinden haben das auch umgesetzt. Die Novelle des Gebührengesetzes ist ja auch nicht erst seit gestern in Kraft.

Danke auch für die Belehrung über die Handysignatur und die Onlinemeldebestätigung. Beides ist für Minderjährige nicht möglich.
 
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 04.02.2021 um 13:29 Uhr
Titel: AW: AW: Service der Stadt während Pandemie - Meldebestätigung
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Guten Tag,

nach Rückfrage in der Fachabteilung darf ich Ihnen mitteilen, dass die Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben in der Zeit des Lockdowns im Frühjahr 2020 galten, als die Behörden geschlossen waren. Da aktuell der Parteienverkehr im Rathaus möglich ist, gilt diese Ausnahmeregelung nicht mehr und ist derzeit nicht anwendbar.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
 
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