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Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Silvester 2020
Meldungsnummer | 547/2020 |
Erstellt am | 23.12.2020 um 12:23 Uhr |
Kategorie | Sonstiges |
Standort |
Schillerstraße 6850 Stadt Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 7 Kommentare |
Erledigt am | 23.12.2020 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Ich habe soeben die Verordnung vom 13.11.20 über die Ausnahmeregelung für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gelesen. Ist diese aktuell? Warum wird dieses Jahr noch alles gänzlich verboten? Es sollte hier keine Ausnahme geben!
KOMMENTARE
Sinnfreie Verordnung.
„...dies bedeutet zweifellos eine erhebliche Einschränkung...“ So schlimm wie dieses Jahr war es noch nie! Eine wahrlich Sinn befreite Verordnung der Stadt Dornbirn!
Das ist richtig. Bei uns in der Straße wäre noch nie an Silvester so viel los. Und sämtliche Altersgruppen waren draußen. Mundschutz und Abstand Fehlanzeige!!
Die Argumentation, dass Feuerwerkskörper verkauft werden und folglich deren Gebrauch per Verordnung gestattet werden muss, ist schon bemerkenswert.
Ein Zeitfenster von 3 Stunden um das gekaufte Feuerwerk zu verbrauchen??? ?
Mir und meiner Tochter (im Kinderwagen) wurden Feuerwerkskörper nachgeworfen.
Es waren übrigens immer minderjährige.
Später traf ich eine Gruppe von Kindern an, der älteste vielleicht 8, der jüngste 3... Alle mit Feuerwerkskörpern am hantieren, ohne Aufsichtsperson. Sowas sollte doch zu denken geben.
Ein paar professionelle Feuerwerke der Stadt, gepaart mit Lasershow und privates Feuerwerk einstellen. Das wäre doch was für die Zukunft. Andere Gemeinden in Vorarlberg handhaben es so, vielleicht kann Dornbirn ja auf deren Erfahrungen aufbauen.
Es waren übrigens immer minderjährige.
Später traf ich eine Gruppe von Kindern an, der älteste vielleicht 8, der jüngste 3... Alle mit Feuerwerkskörpern am hantieren, ohne Aufsichtsperson. Sowas sollte doch zu denken geben.
Ein paar professionelle Feuerwerke der Stadt, gepaart mit Lasershow und privates Feuerwerk einstellen. Das wäre doch was für die Zukunft. Andere Gemeinden in Vorarlberg handhaben es so, vielleicht kann Dornbirn ja auf deren Erfahrungen aufbauen.
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Danke für Ihre Meldung. Ich darf Ihnen zu diesem Thema eine Erklärung unserer Rechtsabteilung weitergeben. "Die Pyrotechnik-Verordnung der Stadt erlaubt am 31.12.2020/1.1.2021 in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 1.00 Uhr ausnahmsweise die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2.
Daneben und davon unabhängig gilt die genannte Ausgangsregelung der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, wonach das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur in den dort genannten Ausnahmetatbeständen erlaubt ist.
Das Abfeuern eines Feuerwerkes gehört nicht zu diesen Ausnahmen - daher ist es nicht zulässig, zu diesem Zwecke den eigenen privaten Wohnbereich zu verlassen. Daraus folgt, dass Pyrotechnik Kategorie 2 zwar zwischen 22.00 Uhr und 1.00 Uhr verwendet werden darf, dies aber nur im privaten Wohnbereich, somit im Ergebnis nur auf dem eigenen, zum Wohnbereich gehörigen Grundstück.
Dies bedeutet zweifellos eine erhebliche Einschränkung gegenüber den Vorjahren. Die Stadt Dornbirn hat sich zur Erlassung der Ausnahme im genannten Zeitfenster von drei Stunden vor allem deshalb entschlossen, weil trotz der Pandemie der Verkauf von Pyrotechnik erlaubt ist und auch stattfindet. Es muss damit gerechnet werden, dass für Silvester erworbene Feuerwerkskörper auch verwendet werden. Ohne Verordnung wäre dies nur illegal möglich. Zum Zeitpunkt der Erlassung der Pyrotechnik-Verordnung war zudem für Silvester noch eine Ausnahme von der Ausgangsregelung (so wie jetzt für den 24./25.12.) im Gespräch.
Da ein generelles Verbot in einer Stadt der Größe von Dornbirn faktisch kaum überwacht werden kann, halten wir diese Regelung trotz der erwähnten Einschränkungen und den gegebenen, ungewöhnlichen Umständen, für sachlich angemessen."
Mit freundlichen Grüßen
Eva Thurnher
Amt der Stadt Dornbirn