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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Zaun

Meldungsnummer 239/2023
Erstellt am 03.05.2023 um 19:08 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Dammstraße
6850 Stadt Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 10.05.2023
Dauer 6 Tage
BESCHREIBUNG
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Wäre es möglich hier an der Ach einen Zaun anzubringen? Habe täglich Angst, wenn mein kleines Kind hier mit dem Laufrad od. Roller unterwegs ist, so schnell könnte kein Mensch eingreifen/reagieren. Ich denke, viele Familien wären froh, wenn es hier etwas mehr Sicherheit geben würde, auch an anderen Strecken der Ach sind Zäune vorhanden. Auch bis bis dato kein Vorfall bekannt ist, wäre es schlimm, wenn es dann doch mal einen geben würde und man es eigentlich verhindern hätte können.
KOMMENTARE
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 10.05.2023 um 14:21 Uhr
Titel: AW: Zaun
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Anregung. Dieses Anliegen wurde bereits durch die Fachabteilungen geprüft. Daher kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Der Achdamm ist zumeist an den engen Stellen eingefriedet. Doch ist es aus diversen Gründen nicht möglich oder zweckmäßig überall Barrieren oder Zäune anzubringen. Die Dammstraße ist im Bereich zwischen Sägerbrücke zur Einmündung in die Hintere Achmühlerstraße ein öffentlicher Fuß- und Radweg mit auf die Anrainer eingeschränktem Kfz-Verkehr. Dieser Wegabschnitt hat einen durchgängig geraden Verlauf mit einer asphaltierten, zumindest 3m breiten Fahrbahn. Zwischen Bachbett und Asphalt besteht in der gesamten Länge ein ca. 1,50m breiter Grünstreifen, der erkennbar nicht Teil der Fahrbahn ist. Der Weg ist sehr übersichtlich und gut ausgeleuchtet.

Im Hinblick auf diese örtliche Situation ist davon auszugehen, dass bei widmungsgemäßer Benützung und Anwendung der von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer zu erwartenden Sorgfalt von diesem Wegabschnitt der Dammstraße keine besondere Gefahr für die Benützer ausgeht; aufgrund der baulichen Ausgestaltung, dem Straßenverlauf und dem Straßenzustand ist ein durchgängiges Geländer entlang dem Achufer nicht erforderlich.

Um ein bestehendes Restrisiko auszuschließen, darf auf die Einschätzung und den richtige Umgang mit Gefahren in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen bzw. der Erziehungsberechtigten gezählt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
 
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