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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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aufdringliche und bettelnde Frau die 2te

Meldungsnummer 425/2021
Erstellt am 25.08.2021 um 10:42 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort 6850 Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 30.08.2021
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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Es hat sich nichts getan. Ich habe das auch der Polizei gemeldet.
Da habe ich nicht mal eine Rückmeldung erhalten.

Sie steht jetzt mit Zeitungen da, hat aber keine Genehmigung diese zu verkaufen!
Außerdem verfolgt Sie mich in die Post und wenn ich rauskomme bis zum Auto!

Soweit ich weiß ist aktives und dann noch aufdringliches betteln verboten.
KOMMENTARE
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 25.08.2021 um 15:08 Uhr
Titel: AW: aufdringliche und bettelnde Frau die 2te
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe mit der Stadtpolizei Rücksprache gehalten. Herr Stefan Schwarzmann, Kommandant der Stadtpolizei Dornbirn, klärt den Sachverhalt gerne in einem Telefongespräch mit Ihnen. So kann auf dem einfachsten Wege eine Lösung gefunden werden.
Kontaktieren Sie mich bitte unter johannes.gunz@dornbirn.at oder 05572 306 1104 und geben Sie mir Ihre Telefonnummer bekannt. Gerne leite ich diese an Herrn Schwarzmann weiter, sodass er mit Ihnen in Kontakt treten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 28.08.2021 um 07:44 Uhr
Titel: AW: aufdringliche und bettelnde Frau die 2te
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Der Tatbestand der verbotenen Bettelei in Vorarlberg ist in §§ 7 und 8 Landes- Sicherheitsgesetz648 geregelt ..sie sollten immer
 
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