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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Hunde am Spielplatz

Meldungsnummer 408/2020
Erstellt am 21.09.2020 um 23:24 Uhr
Kategorie Spielplätze
Standort Frühlingstraße
6850 Stadt Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 14.10.2020
Dauer 22 Tage
BESCHREIBUNG
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Heute hatte ich ein interessantes Erlebnis:
Ich war mit meiner Tochter am Spielplatz beim Kulturhaus Park.
Eine Dame spazierte mit ihrem, nicht angeleinten Hund vorbei, welcher natürlich über den Spielplatz lief. Dort verrichtete er dann auch sein Geschäft.
Ich machte die Dame auf das hundeverbot am Spielplatz aufmerksam, als sie nur spöttisch meinte man könne einem Hund nicht sagen, wo es hinmacht. Als ich meinte mit einer Leine hätte sie verhindern können, dass er dieses am Spielplatz verrichtet fing sie sogleich an mich mit merkwürdigen Argumenten zu belehren und mich würde interessieren ob dem wirklich so ist:
Sie meinte dass der gesamte Kulturhaus Park hundefreilaufpark sei und es deshalb nicht vermeidbar sei, dass Hunde auf den Spielplatz kommen. Mit der Stadt sei das so geklärt dass Eltern und Kinder das zu akzeptieren hätten und sich sonst einen anderen Spielplatz suchen müssen.
Weiters würde die Rasenfläche beim Spielplatz wo das Karussell steht, nicht zum Spielplatz, sondern zum 'hundefreilaufpark' gehören, eigentlich seien nur die Kiesflächen Spielplatz.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass überhaupt etwas davon wahr ist, aber würde gerne von offizieller Seite wissen wie das ist.
Es ist nämlich wirklich unangenehm, wenn Hunde unangeleint über den Spielplatz laufen, wenn diese dort ihr Geschäft verrichten, ist dies hygienisch äußerst bedenklich. Wir finden immer wieder Haufen im Sandkasten, diese haben oft eine Größe die kaum einer Katze zuzuordnen sind.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 14.10.2020 um 16:35 Uhr
Titel: AW: Hunde am Spielplatz
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Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger!

Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Schade, dass Sie diese wenig erfreuliche Erfahrung machen mussten und manche Personen leider nicht die Verantwortung für Ihre Vierbeiner übernehmen.

Im Kulturhauspark ist grundsätzlich keine Leinenpflicht, Hunde dürfen aber nicht frei laufen gelassen werden. Das heißt, wenn ein Hund verlässlich bei Fuß geht, muss er nicht angeleint sein - heißt aber auch zugleich, dass er nicht am Spielplatz sein Geschäft verrichten kann, wenn die Besitzerin oder der Besitzer am Weg spazieren geht.

Unser Mitarbeiter vor Ort ist laufend bemüht, in solchen Situationen direkt zu reagieren und mit den Menschen in Kontakt zu treten. Ich hoffe, dass auch Sie weiterhin das direkte Gespräch suchen, wenn Ihnen eine konkrete Situation auffällt.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Timmerer
Amt der Stadt Dornbirn
 
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