Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
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Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Walbad Enz und Hallenbad
Meldungsnummer | 284/2020 |
Erstellt am | 16.07.2020 um 10:43 Uhr |
Kategorie | Sport- und Freizeitanlagen |
Standort |
Kressgraben 6850 Stadt Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 16.07.2020 |
Dauer | 3 Stunden |
BESCHREIBUNG
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Ich hätte eine Frage: Ab welchem Alter dürfen Kinder alleine (ohne Erziehungsberechtigte) in die Enz bzw. ins Hallenbad?
Wie ist das gesetzlich geregelt?
Wie ist das gesetzlich geregelt?
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Für das Waldbad Enz und das Stadtbad gilt folgende Regelung:
Kinder ab 8 Jahren, die ohne Schwimmflügel schwimmen können, dürfen ohne Begleitperson ins Bad. Die Begleitung von unter 8-jährigen Kindern muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Salzgeber
Amt der Stadt Dornbirn