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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Ampel Fussgängerübergang

Meldungsnummer 143/2018
Erstellt am 28.07.2018 um 14:16 Uhr
Kategorie Straßen, Geh- und Radwege
Standort Lustenauerstrasse
6850 Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 30.07.2018
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Fussgängerübergang Kika Messepark
Wenn man nicht gerade rennt, ist die Ampel nach ca. 2/3 des Weges rot.
Mit Kind oder für weniger mobile,ist es unmöglich während der Grün.-od. Blinkphase die Strasse zu überqueren.
Das ist schon fast kriminell !!!
KOMMENTARE
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 30.07.2018 um 15:25 Uhr
Titel: AW: Ampel Fussgängerübergang
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Sehr geehrter Hr. Fitz,
Fußgänger und Autofahrer haben bei ampelgeregelten Schutzwegen gleichermaßen Rechte und Pflichten.

Grundsätzlich hat ein Autofahrer einem Fußgänger das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Straße auf dem Schutzweg zu ermöglichen.

Für den Fußgänger gilt erstens die Verpflichtung, den Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für den Lenker überraschend zu betreten. Zweitens hat ein Fußgänger den Schutzweg "in angemessener Eile" zu überqueren.

Auch wenn die Ampelanlage auf Rot umschaltet, darf der Fußgänger seinen Weg auf dem Schutzweg über die Straße zügig fortsetzen.

Ist die Straße durch eine Schutzinsel geteilt, darf auch das zweite Teilstück nur bei Grün überquert werden.




Mit freundlichen Grüßen

Hans Peter Schwendinger
Stadtpolizei Dornbirn
 
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