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Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Ampel Fussgängerübergang
Meldungsnummer | 143/2018 |
Erstellt am | 28.07.2018 um 14:16 Uhr |
Kategorie | Straßen, Geh- und Radwege |
Standort |
Lustenauerstrasse 6850 Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 30.07.2018 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Fussgängerübergang Kika Messepark
Wenn man nicht gerade rennt, ist die Ampel nach ca. 2/3 des Weges rot.
Mit Kind oder für weniger mobile,ist es unmöglich während der Grün.-od. Blinkphase die Strasse zu überqueren.
Das ist schon fast kriminell !!!
Wenn man nicht gerade rennt, ist die Ampel nach ca. 2/3 des Weges rot.
Mit Kind oder für weniger mobile,ist es unmöglich während der Grün.-od. Blinkphase die Strasse zu überqueren.
Das ist schon fast kriminell !!!
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Fußgänger und Autofahrer haben bei ampelgeregelten Schutzwegen gleichermaßen Rechte und Pflichten.
Grundsätzlich hat ein Autofahrer einem Fußgänger das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Straße auf dem Schutzweg zu ermöglichen.
Für den Fußgänger gilt erstens die Verpflichtung, den Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für den Lenker überraschend zu betreten. Zweitens hat ein Fußgänger den Schutzweg "in angemessener Eile" zu überqueren.
Auch wenn die Ampelanlage auf Rot umschaltet, darf der Fußgänger seinen Weg auf dem Schutzweg über die Straße zügig fortsetzen.
Ist die Straße durch eine Schutzinsel geteilt, darf auch das zweite Teilstück nur bei Grün überquert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Peter Schwendinger
Stadtpolizei Dornbirn