Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Meldungsnummer | 415/2022 |
Erstellt am | 11.07.2022 um 22:03 Uhr |
Kategorie | Straßen, Geh- und Radwege |
Standort |
Johann-Georg-Ulmer-Straße 6850 Stadt Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 8 Kommentare |
Erledigt am | 13.07.2022 |
Dauer | 1 Tag |
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KOMMENTARE
Geht leider nicht :-(
Versuchen Sie, das Bild vor dem Hochladen zu verkleinern. Dann könnte es funktionieren.
Guten Tag,
danke für Ihre Anfrage. Als Anrainer zählen u. a. Kunden der genannten Betriebe, auch Mc-Donalds Kunden - diese sind vom Fahrverbot für alle Kraftfahrzeug ausgenommen, sowie alle Fahrzeuge außerhalb der gültigen Uhrzeiten, wie auf dem Zusatzschild angeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
danke für Ihre Anfrage. Als Anrainer zählen u. a. Kunden der genannten Betriebe, auch Mc-Donalds Kunden - diese sind vom Fahrverbot für alle Kraftfahrzeug ausgenommen, sowie alle Fahrzeuge außerhalb der gültigen Uhrzeiten, wie auf dem Zusatzschild angeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
Danke, aber die Tafel macht keinen Sinn. Oder doch? Was soll hier verhindert oder verbessert werden?
Guten Morgen,
zwischen 5:00 Uhr und 20:00 Uhr gilt das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge nicht, somit gibt es keine Einschränkungen. Zu den angeführten Nachzeiten ist die Durchfahrt an dieser Stelle aus Gründen der nächtl. Verkehrsberuhigung im Wohngebiet für Kraftfahrzeuge - die nicht ausgenommen sind (wie in der Beantwortung angeführt) - nicht erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
zwischen 5:00 Uhr und 20:00 Uhr gilt das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge nicht, somit gibt es keine Einschränkungen. Zu den angeführten Nachzeiten ist die Durchfahrt an dieser Stelle aus Gründen der nächtl. Verkehrsberuhigung im Wohngebiet für Kraftfahrzeuge - die nicht ausgenommen sind (wie in der Beantwortung angeführt) - nicht erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
Wohngebiet an dieser Stelle? Na ja :-)
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