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Gehört der Gehsteig wirklich den Fußgängern ?

Meldungsnummer 141/2014
Erstellt am 11.05.2014 um 12:42 Uhr
Kategorie Straßen, Geh- und Radwege
Standort Hinterforach
6850 Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 12.05.2014
Dauer 18 Stunden
BESCHREIBUNG
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Der rechtsseitige Gehsteig der Forachstraße zwischen Matengaweg und Fußballplatz ist als Geh- und Radweg beschildert. Nicht nur auf diesem, sondern auch auf dem gegenüberliegenden Gehsteg wird man als Fußgänger von entgegenkommenden, zudem nebeneinander fahrenden Radfahrern genötigt, auf die Fahrbahn auszuweichen. Was besagt das wöchentliche Inserat im Dornbirner Gemeindeblatt "Der Gehsteig gehört den Fußgängern" ? Nur geduldiges Papier ?
Ob ein Gehsteig für die gemeinsame Benützung durch Radfahrer und Fußgänger überhaupt freigegeben werden kann, ist die daran anschließende Frage !
Bruno Koch
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 12.05.2014 um 07:29 Uhr
Titel: AW: Gehört der Gehsteig wirklich den Fußgängern ?
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Sehr geehrter Herr Koch,
zu Ihrer Anfrage wird mitgeteilt, dass die rechte Straßenseite an der Forachstraße bis zum Sportplatz einerseits als Gehweg und andrerseits als Radweg für Radfahrer ohne Benützungspflicht beschildert ist. Radfahrer dürfen an dieser Straßenseite entsprechend der Rechtsfahrordnung nur in Fahrtrichtung zum Fußballplatz fahren, aber nicht umgekehrt. Der linksseitige Gehsteig ist nur Fußgängern vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Abram
Polizei
 
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