Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
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Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Rad-/Fußgängerweg gesperrt
Meldungsnummer | 117/2019 |
Erstellt am | 08.05.2019 um 21:16 Uhr |
Kategorie | Straßen, Geh- und Radwege |
Standort | 6850 Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 09.05.2019 |
Dauer | 19 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Gestern wurden der Rad-/Fußgängerweg zwischen Färbergasse und Weihermähder mit Betonbarrieren und einem gelben Schild "Privat Grundstück. Durchgang verboten" abgesperrt.
Hat vermutlich was mit der neuen Baustelle hinter dem Haus Weihermähder 22 zu tun.
Meine Frage ist nun ob dies so bleibt oder ob der Weg in absehbarer Zeit wieder begangen/befahren werden kann?
Dieser wurde doch rege genutzt.
Hat vermutlich was mit der neuen Baustelle hinter dem Haus Weihermähder 22 zu tun.
Meine Frage ist nun ob dies so bleibt oder ob der Weg in absehbarer Zeit wieder begangen/befahren werden kann?
Dieser wurde doch rege genutzt.
KOMMENTARE
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Dieser Wegabschnitt ist privat. Es besteht dort auch keine Dienstbarkeit des Gehens und Radfahrens. Die privaten Grundeigentümer haben hier den Durchgang bisher lediglich bis auf jederzeitigen Widerruf geduldet.
Die Stadt Dornbirn wird sich darum bemühen, dass solange keine andere Regelung gefunden werden kann, die Grundeigentümer nach Beseitigung der vorübergehenden Sperre den Durchgang wieder wie bisher auf jederzeitigen Widerruf dulden.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Wirth