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Schlechte Einfahrt in Kreisverkehr wegen offiziellen Parkplätzen

Meldungsnummer 541/2022
Erstellt am 28.08.2022 um 12:55 Uhr
Kategorie Straßen, Geh- und Radwege
Standort Riedgasse
6850 Stadt Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
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Beim Kreisverkehr Riedgasse/Franz-Michael-Felder-Straße/Kreuzgasse wo auch ein neues Objekt steht sind die Parkplätze auf der Seite Riedgasse ungünstig und zu nahe zum Kreisverkehr angebracht. Immer wieder müssen kommende Autos auf den Gehweg (China Restaurant) ausweichen damit man 2-spurig aneinander vorbei fahren kann wenn man den Kreisverkehr passiert hat wegen den Parkplätzen wo direkt vor dem Eingang angebracht sind. Ev 2 Parkplätze zum Kreisverkehr hin streichen dann fließt es besser und die Autos müssen nicht auf den Gehweg ausweichen.
KOMMENTARE
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 01.09.2022 um 08:30 Uhr
Titel: AW: Schlechte Einfahrt in Kreisverkehr wegen offiziellen Parkplätzen
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Guten Morgen,

danke für Ihre Nachricht. Gerne erkundige ich mich in der zuständigen Abteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 02.09.2022 um 08:34 Uhr
Titel: AW: Schlechte Einfahrt in Kreisverkehr wegen offiziellen Parkplätzen
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Da ist gar kein Kreisverkehr, hier handelt es sich um eine normale ungeregelte Kreuzung, heißt es greift die rechts Vorrangregel und alles andere wie eine uneinshbare Kreuzung zu befahren ist, lernt man in der Fahrschule.
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 02.09.2022 um 18:02 Uhr
Titel: AW: Schlechte Einfahrt in Kreisverkehr wegen offiziellen Parkplätzen
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Lieber Kommentator. Es geht nicht darum wer wann wie wo Vorrang hat. Es geht um die Situation das Autos auf einen Gehweg ausweichen müssen damit 2 Autos aneinander vorbei fahren können!
 
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 15.09.2022 um 09:04 Uhr
Titel: AW: Schlechte Einfahrt in Kreisverkehr wegen offiziellen Parkplätzen
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Sehr geehrter Meldungsleger, danke für Ihren Hinweis!
Die Bodenmarkierungen für die Parkplätze wurden entsprechend der Straßenverkehrsordnung angebracht.
Ein gegenseitiges Miteinander durch entsprechende Rücksichtnahme im Kreuzungsbereich scheint auf Grund der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30km/h machbar.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Peter Schwendinger
Stadtpolizei Dornbirn
 
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