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Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
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Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Teilweises Halten und Parken Verbot - Littengasse
Meldungsnummer | 78/2020 |
Erstellt am | 24.02.2020 um 19:40 Uhr |
Kategorie | Straßen, Geh- und Radwege |
Standort |
Littengasse 6850 Stadt Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 25.02.2020 |
Dauer | 11 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Ich wollte Nachfragen ob es einen bestimmten Grund dafür gibt das nur die halbe Littengasse mit einem Halten und Parken Verbot belegt ist. Da ja auch der restliche Teil der Weißachergasse das selbe Verbot hat und ich es als Sinnvoll erachte. Die Verkehrssicherheit wird durch das teilweise Verbot leider nicht verbessert. Vielen Dank im Voraus.
KOMMENTARE
Wenn ich sie richtig verstehe. Wären sie auch für ein durchgehendes Halten und Parken Verbot richtig?
Sehr geehrter Meldungsleger,
es ist gewünscht, dass die Littengasse, an jenen Stellen an denen kein HV verordnet und auch sonst keine Verbote i.S.d. StVO 1960 bestehen (z.B. Haus- u. Grundstückseinfahrten), als sog. Elternhaltestelle für den KG-Weißachergasse verwendet wird.
Ein Halten ist somit auch im Interesse der Anrainer in der Dauer von 10 Minuten möglich.
Weiters haben korrekt abgestellte Fahrzeuge durchaus einen positiven Einfluss auf die Fahrgeschwindigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Peter Schwendinger
Stadtpolizei Dornbirn
es ist gewünscht, dass die Littengasse, an jenen Stellen an denen kein HV verordnet und auch sonst keine Verbote i.S.d. StVO 1960 bestehen (z.B. Haus- u. Grundstückseinfahrten), als sog. Elternhaltestelle für den KG-Weißachergasse verwendet wird.
Ein Halten ist somit auch im Interesse der Anrainer in der Dauer von 10 Minuten möglich.
Weiters haben korrekt abgestellte Fahrzeuge durchaus einen positiven Einfluss auf die Fahrgeschwindigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Peter Schwendinger
Stadtpolizei Dornbirn
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