Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Garten Abfälle verbrennen
Meldungsnummer | 269/2017 |
Erstellt am | 07.11.2017 um 12:38 Uhr |
Kategorie | Umwelt |
Standort |
Rüttenersch 3 6850 |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 07.11.2017 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Allgemeine Frage:
Darf man Garzenabfälle verbrennen?
Darf man Garzenabfälle verbrennen?
KOMMENTARE
Was kann ich tun wenn es doch jemand macht
Sehr geehrte Frau Weinig!
Ich muss einen Korrektur zu meinem ersten Kommentar anbringen: Es ist das Bundesluftreinhaltegesetz und nicht die Luftreinhalteverordnung, wo das Verbrennen von Gartenabfällen untersagt wird.
Zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft. Bitte dort (05572/308) oder bei der Polizei anrufen, wenn sie einen Fall anzeigen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Stadt Dornbirn
DI Martin Machnik
Ich muss einen Korrektur zu meinem ersten Kommentar anbringen: Es ist das Bundesluftreinhaltegesetz und nicht die Luftreinhalteverordnung, wo das Verbrennen von Gartenabfällen untersagt wird.
Zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft. Bitte dort (05572/308) oder bei der Polizei anrufen, wenn sie einen Fall anzeigen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Stadt Dornbirn
DI Martin Machnik
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Das Verbrennen von Gartenabfällen ist gemäß Luftreinhalteverordnung nicht erlaubt.
Als Alternativen bieten sich an: Häckseln/Kompostieren; Entsorgen bei der Grüngutannahmestelle Forach; Kleinmengen entsorgen über den Gartenabfallsack (wöchentliche Abholung mit dem Biomüll).
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Stadt Dornbirn
DI Martin Machnik