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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Garten Abfälle verbrennen

Meldungsnummer 269/2017
Erstellt am 07.11.2017 um 12:38 Uhr
Kategorie Umwelt
Standort Rüttenersch 3
6850
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 07.11.2017
Dauer 0 Stunden
BESCHREIBUNG
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Allgemeine Frage:
Darf man Garzenabfälle verbrennen?
KOMMENTARE
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 07.11.2017 um 12:50 Uhr
Titel: AW: Garten Abfälle verbrennen
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Sehr geehrte Frau Weinig!

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist gemäß Luftreinhalteverordnung nicht erlaubt.
Als Alternativen bieten sich an: Häckseln/Kompostieren; Entsorgen bei der Grüngutannahmestelle Forach; Kleinmengen entsorgen über den Gartenabfallsack (wöchentliche Abholung mit dem Biomüll).

Mit freundlichen Grüßen
Amt der Stadt Dornbirn
DI Martin Machnik
 
Profilbild
VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 07.11.2017 um 13:57 Uhr
Titel: AW: AW: Garten Abfälle verbrennen
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Was kann ich tun wenn es doch jemand macht
 
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 07.11.2017 um 14:15 Uhr
Titel: AW: AW: AW: Garten Abfälle verbrennen
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Sehr geehrte Frau Weinig!
Ich muss einen Korrektur zu meinem ersten Kommentar anbringen: Es ist das Bundesluftreinhaltegesetz und nicht die Luftreinhalteverordnung, wo das Verbrennen von Gartenabfällen untersagt wird.

Zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft. Bitte dort (05572/308) oder bei der Polizei anrufen, wenn sie einen Fall anzeigen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Amt der Stadt Dornbirn
DI Martin Machnik

 
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