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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Gülle im Wohngebiet

Meldungsnummer 269/2016
Erstellt am 25.11.2016 um 14:35 Uhr
Kategorie Umwelt
Standort Schützenstrasse 9
6850
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 28.11.2016
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Ist es wirklich nötig, in einem Wohngebiet vor dem Wochenende Gülle auszubringen? Es is bereits das 2te. Mal in dieser Woche, und es stinkt zum Himmel!
KOMMENTARE
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 28.11.2016 um 07:48 Uhr
Titel: AW: Gülle im Wohngebiet
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Sehr geehrter Herr Gstir!
Die Gülleausbringung ist in Österreich über das Aktionsprogramm Nitrat 2012 geregelt. Basis dafür ist eine EU-Richtlinie.
Im Aktionsprogramm ist z.B. festgeschrieben dass Gülle nur bis zum 30. November auf Grünland ausgebracht werden darf.
Zum Nachlesen:
https://www.bmlfuw.gv.at/wasser/wasser-eu-international/eu_wasserrecht/Nitratrichtlinie_1.html

Die Kontrolle liegt im Kompetenzbereich des Landes, Abteilung Wasserwirtschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Amt der Stadt Dornbirn
DI Martin Machnik




 
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