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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Gülle im Wohngebiet

Meldungsnummer 272/2016
Erstellt am 28.11.2016 um 18:46 Uhr
Kategorie Umwelt
Standort Rohrbach 12
6850
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 29.11.2016
Dauer 14 Stunden
BESCHREIBUNG
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Mit dem dürren Hinweis auf ein Datum ist das Anliegen von Herrn Gstir allerdings in keiner Weise beantwortet. Die (Un)Sitte des Ausbringens von Gülle im Wohngebiet gehört im Sinne einer guten Wohnqualität dringendst überdacht! Auch VOR dem 30.11.!
KOMMENTARE
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 29.11.2016 um 09:40 Uhr
Titel: AW: Gülle im Wohngebiet
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Sehr geehrte Frau Jonas!
Mit meinem Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben (Aktionsprogramm Nitrat 2012) wollte ich auch zum Ausdruck bringen, dass die Stadt Dornbirn in diesem Fall nicht zuständig ist.
Die Gülleausbringung auf Grünland im Bereich von Wohngebieten ist grundsätzlich nicht verboten. Die Landwirte haben sich aber an die Vorgaben des Aktionsprogramms zu halten. Tun sie das nicht, kann man dies der zuständigen Behörde (Land Vorarlberg, Abteilung Wasserwirtschaft) melden.

Mit freundlichen Grüßen
Amt der Stadt Dornbirn
DI Martin Machnik
 
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