Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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vorsätzliche Vermüllung
Meldungsnummer | 147/2018 |
Erstellt am | 07.08.2018 um 10:17 Uhr |
Kategorie | Umwelt |
Standort |
Bündtlittenstraße 2 6850 Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 20.08.2018 |
Dauer | 13 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
erst einmal begrüße ich sehr, dass es nun die Initiative gibt, BürgerInnen zu belangen, wenn sie ihren Müll vorsätzlich in der Umwelt hinterlassen. Leider haben es doch noch einige BürgerInnen und/oder Firmen nicht verstanden, dass eine fach- und sachgerechte Entsorgung von Abfällen notwendig ist und selbstverständlich sein sollte...
Auch wenn achtlos weggeworfene Zigarettenkippen bereits enorme Vergiftungen verursachen, finde ich den hier vorliegenden Fall besonders drastisch:
Ich verfolge mit Interesse den Fortgang der neuen Wohnanlage an der Bündtlittenstraße Ecke Weppach - angrenzend an den Bickbach. Der Bauträger ist F.M.Hämmerle - also ein in Dornbirn ansässiges Unternehmen.
Der Bau ist bereits fortgeschritten und die vorherigen Bauten entsorgt. Während der Bauphase sind immer mal wieder Styropor, Kunststoffe, Holz und sonstiger Bauschutt im Bickbach gelandet - was ich mit Argwohn beobachtete, doch einen Vorsatz ausschloss.
Doch lag wochenlang noch ein altes etwa 20 m langes, etwa 6 cm dickes Erdstromkabel auf dem Grundstück. Mir fiel auf, dass sich das Kabel nach und nach in den hinteren Teil des Grundstückes (Richtung Fischbach) bewegte, da es wohl stets "im Wege" lag. Nun liegt es im Fischbach! Und so ein schweres Kabel bewegt sich nicht von allein in den Bickbach. Da muss schon schweres Gerät bzw. müssen mehrere kräftige Hände angefasst haben.
... und das finde ich eine Unverfrorenheit - welch Dreistigkeit, die fachgerechte Entsorgung zu unterlassen und mutmaßlich vorsätzlich in den Bickbach zu werfen!
Hier sollte meines Erachtens genau die neue Sanktionsmöglichkeit greifen, die seit dem 01. August möglich ist. Solch ein Vorgehen muss geahndet werden - ansonsten werden Strafandrohungen bei einer achtlos weggeworfenen Zigarettenkippe doch ad absurdum geführt.
Auch wenn es sich um ein großes, angesehenes Unternehmen aus Dornbirn handelt - und gerade deshalb - muss hier gehandelt werden!
Auch wenn achtlos weggeworfene Zigarettenkippen bereits enorme Vergiftungen verursachen, finde ich den hier vorliegenden Fall besonders drastisch:
Ich verfolge mit Interesse den Fortgang der neuen Wohnanlage an der Bündtlittenstraße Ecke Weppach - angrenzend an den Bickbach. Der Bauträger ist F.M.Hämmerle - also ein in Dornbirn ansässiges Unternehmen.
Der Bau ist bereits fortgeschritten und die vorherigen Bauten entsorgt. Während der Bauphase sind immer mal wieder Styropor, Kunststoffe, Holz und sonstiger Bauschutt im Bickbach gelandet - was ich mit Argwohn beobachtete, doch einen Vorsatz ausschloss.
Doch lag wochenlang noch ein altes etwa 20 m langes, etwa 6 cm dickes Erdstromkabel auf dem Grundstück. Mir fiel auf, dass sich das Kabel nach und nach in den hinteren Teil des Grundstückes (Richtung Fischbach) bewegte, da es wohl stets "im Wege" lag. Nun liegt es im Fischbach! Und so ein schweres Kabel bewegt sich nicht von allein in den Bickbach. Da muss schon schweres Gerät bzw. müssen mehrere kräftige Hände angefasst haben.
... und das finde ich eine Unverfrorenheit - welch Dreistigkeit, die fachgerechte Entsorgung zu unterlassen und mutmaßlich vorsätzlich in den Bickbach zu werfen!
Hier sollte meines Erachtens genau die neue Sanktionsmöglichkeit greifen, die seit dem 01. August möglich ist. Solch ein Vorgehen muss geahndet werden - ansonsten werden Strafandrohungen bei einer achtlos weggeworfenen Zigarettenkippe doch ad absurdum geführt.
Auch wenn es sich um ein großes, angesehenes Unternehmen aus Dornbirn handelt - und gerade deshalb - muss hier gehandelt werden!
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Vielen Dank für den Hinweis. Ich werde Ihr Anliegen gerne weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Fink
Amt der Stadt Dornbirn