Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
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Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Sehr geehrter Hr. Schmid,
das Rechtsabbiegeverbot bezieht sich auf die Einbahnregelung der Viehmarktstraße und soll verhindern, dass Fahrzeuge welche den Parkplatz Raiffeisenplatz benützen entgegen der Einbahn in die Stadtstraße ausfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Peter Schwendinger
Stadtpolizei Dornbirn
Abbiegeverbot
Meldungsnummer | 42/2018 |
Erstellt am | 08.03.2018 um 15:13 Uhr |
Kategorie | Verkehrssicherheit |
Standort | 6850 |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 09.04.2018 |
Dauer | 31 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
ist das echt euer Ernst? Rechts Abbiegeverbot bei der Stadtstraße Richtung Norden zum Kulturhaus?? oder gilt das dem Parkplatz? unklar!
und was gilt das Links Abbiegeverbot?
dem Parkplatz der Raiffeisen Bank oder der Viehmarktstraße? unklar!
und was gilt das Links Abbiegeverbot?
dem Parkplatz der Raiffeisen Bank oder der Viehmarktstraße? unklar!
KOMMENTARE
nein, ich will gar nicht zur Raika abbiegen. auch von Norden kommend muss ich über den Zebrastreifen zum Parkplatz der Raika. Daher sollte dieser Parkplatz ganz zu gemacht werden, wenn außerdem eh schon in der Tiefgarage Plätze für Raika-Kunden reserviert sind.
Mir aber ging es um die unverständliche Anbringung der Verkehrszeichen. Es sieht mE wirklich so aus als ob man von Süden kommend nicht links in die Viehmarktstraße abbiegen dürfte.
auch ist es unklar, dass das Rechtsabbiegeverbot dem Parkplatz gilt, der ja nicht sonderlich gekennzeichnet ist.
Mir aber ging es um die unverständliche Anbringung der Verkehrszeichen. Es sieht mE wirklich so aus als ob man von Süden kommend nicht links in die Viehmarktstraße abbiegen dürfte.
auch ist es unklar, dass das Rechtsabbiegeverbot dem Parkplatz gilt, der ja nicht sonderlich gekennzeichnet ist.
Sehr geehrter Hr. Schmid,
das Rechtsabbiegeverbot bezieht sich auf die Einbahnregelung der Viehmarktstraße und soll verhindern, dass Fahrzeuge welche den Parkplatz Raiffeisenplatz benützen entgegen der Einbahn in die Stadtstraße ausfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Peter Schwendinger
Stadtpolizei Dornbirn
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das Rechtsabbiegeverbot: Vom Parkplatz vor der Raiffeisenbank aus darf man nicht in die Stadtstraße einbiegen, die Viehmarktstraße ist eine Einbahnstraße in Richtung Eisengasse.
Das Linksabbiegeverbot bedeutet, dass man von Norden kommend nicht links abbiegen darf, zur Viehmarktstr. und zum Raiffeisenparkplatz. Oder wollten Sie über den Zebrastreifen zufahren? Wo bleibt denn da die Sicherheit für die Fußgänger? In der Tiefgarage gibt es reservierte Parkplätze extra für Raiffeisenkunden und einen eigenen Eingang direkt ins Bankgebäude.
Auch die Straßenmarkierung an dieser Stelle ist eindeutig: Geradeaus oder rechts fahren ist erlaubt.
lg Tabitha Summer