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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Abbiegeverbot

Meldungsnummer 42/2018
Erstellt am 08.03.2018 um 15:13 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort 6850
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 09.04.2018
Dauer 31 Tage
BESCHREIBUNG
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ist das echt euer Ernst? Rechts Abbiegeverbot bei der Stadtstraße Richtung Norden zum Kulturhaus?? oder gilt das dem Parkplatz? unklar!
und was gilt das Links Abbiegeverbot?
dem Parkplatz der Raiffeisen Bank oder der Viehmarktstraße? unklar!
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 10.03.2018 um 20:47 Uhr
Titel: AW: Abbiegeverbot
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Hallo Herr Schmid,
das Rechtsabbiegeverbot: Vom Parkplatz vor der Raiffeisenbank aus darf man nicht in die Stadtstraße einbiegen, die Viehmarktstraße ist eine Einbahnstraße in Richtung Eisengasse.
Das Linksabbiegeverbot bedeutet, dass man von Norden kommend nicht links abbiegen darf, zur Viehmarktstr. und zum Raiffeisenparkplatz. Oder wollten Sie über den Zebrastreifen zufahren? Wo bleibt denn da die Sicherheit für die Fußgänger? In der Tiefgarage gibt es reservierte Parkplätze extra für Raiffeisenkunden und einen eigenen Eingang direkt ins Bankgebäude.
Auch die Straßenmarkierung an dieser Stelle ist eindeutig: Geradeaus oder rechts fahren ist erlaubt.

lg Tabitha Summer
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 03.04.2018 um 21:11 Uhr
Titel: AW: Abbiegeverbot
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nein, ich will gar nicht zur Raika abbiegen. auch von Norden kommend muss ich über den Zebrastreifen zum Parkplatz der Raika. Daher sollte dieser Parkplatz ganz zu gemacht werden, wenn außerdem eh schon in der Tiefgarage Plätze für Raika-Kunden reserviert sind.
Mir aber ging es um die unverständliche Anbringung der Verkehrszeichen. Es sieht mE wirklich so aus als ob man von Süden kommend nicht links in die Viehmarktstraße abbiegen dürfte.
auch ist es unklar, dass das Rechtsabbiegeverbot dem Parkplatz gilt, der ja nicht sonderlich gekennzeichnet ist.
 
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 09.04.2018 um 13:49 Uhr
Titel: AW: Abbiegeverbot
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Sehr geehrter Hr. Schmid,
das Rechtsabbiegeverbot bezieht sich auf die Einbahnregelung der Viehmarktstraße und soll verhindern, dass Fahrzeuge welche den Parkplatz Raiffeisenplatz benützen entgegen der Einbahn in die Stadtstraße ausfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Peter Schwendinger
Stadtpolizei Dornbirn
 
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