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Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Behinderung in der Dr. Schmidtstrasse
Meldungsnummer | 213/2014 |
Erstellt am | 06.08.2014 um 15:39 Uhr |
Kategorie | Verkehrssicherheit |
Standort |
Dr.Schmidtstrasse auf der ganzen Länge 6850 Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 25.08.2014 |
Dauer | 18 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
In der Dr.Schmidtstrasse parken oft Fahrzeuge und gehen davon aus, dass alle vorbei kommen. Heute um ca. 10.30 konnte ein Rettungsauto nicht durchfahren. Bei parkenden PKWs bleibt kaum Platz, breitere Fahrzeuge, z. B. Müllabfuhr oder Einsatzfahrzeuge kommen auf keinen Fall vorbei. Hier sollte beidseitig ein Halteverbot angebracht werden. Dafür sollte man in der Schulgasse die kurzfristige Parkmöglichkeit schaffen, das würde auch das Rasen in dieser Strasse verhindern.
KOMMENTARE
Da immer wieder Fahrzeuge die Durchfahrt für größere Fahrzeuge behindern würde mich interessieren, was die Überprüfung ergeben hat.
Sehr geehrter Herr Riggenmann
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist die Dr.-Schmidt-Straße als Einbahnstraße von Osten nach Westen geführt. Das Parken ist gemäß § 24 Abs. 3 lt. e StVO 1960 unter anderem verboten, auf der linken Seite von Einbahnstraßen, wenn nicht mindestens ein Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleibt. Die Dr.-Schmidt-Straße weist einen Regelquerschnitt von ca. 4,25m auf. Für einen Fahrstreifen wird eine Breite von mind. 3,10 m gerechnet, damit das breiteste zugelassene Fahrzeug ungehindert den Fahrstreifen benutzen kann. Somit ist das Parken in dem besagten Straßenzug grundsätzlich verboten. Das Halten bis 10 Minuten sollte weiterhin erlaubt bleiben. Die Kontrollen der Polizei werden mit Sicherheit eine Verbesserung der Parksituation bewirken.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Abram,
Polizei
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist die Dr.-Schmidt-Straße als Einbahnstraße von Osten nach Westen geführt. Das Parken ist gemäß § 24 Abs. 3 lt. e StVO 1960 unter anderem verboten, auf der linken Seite von Einbahnstraßen, wenn nicht mindestens ein Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleibt. Die Dr.-Schmidt-Straße weist einen Regelquerschnitt von ca. 4,25m auf. Für einen Fahrstreifen wird eine Breite von mind. 3,10 m gerechnet, damit das breiteste zugelassene Fahrzeug ungehindert den Fahrstreifen benutzen kann. Somit ist das Parken in dem besagten Straßenzug grundsätzlich verboten. Das Halten bis 10 Minuten sollte weiterhin erlaubt bleiben. Die Kontrollen der Polizei werden mit Sicherheit eine Verbesserung der Parksituation bewirken.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Abram,
Polizei
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Mit freundlichen Grüßen
Johann Abram,
Polizei