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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Behinderung in der Dr. Schmidtstrasse

Meldungsnummer 213/2014
Erstellt am 06.08.2014 um 15:39 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort Dr.Schmidtstrasse auf der ganzen Länge
6850 Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 25.08.2014
Dauer 18 Tage
BESCHREIBUNG
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In der Dr.Schmidtstrasse parken oft Fahrzeuge und gehen davon aus, dass alle vorbei kommen. Heute um ca. 10.30 konnte ein Rettungsauto nicht durchfahren. Bei parkenden PKWs bleibt kaum Platz, breitere Fahrzeuge, z. B. Müllabfuhr oder Einsatzfahrzeuge kommen auf keinen Fall vorbei. Hier sollte beidseitig ein Halteverbot angebracht werden. Dafür sollte man in der Schulgasse die kurzfristige Parkmöglichkeit schaffen, das würde auch das Rasen in dieser Strasse verhindern.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 08.08.2014 um 06:49 Uhr
Titel: AW: Behinderung in der Dr. Schmidtstrasse
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Sehr geehrter Herr Riggenmann,
vielen Dank für Ihre Anregung. Wir werden die Sachlage prüfen.


Mit freundlichen Grüßen
Johann Abram,
Polizei
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 23.08.2014 um 13:51 Uhr
Titel: AW: Behinderung in der Dr. Schmidtstrasse
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Da immer wieder Fahrzeuge die Durchfahrt für größere Fahrzeuge behindern würde mich interessieren, was die Überprüfung ergeben hat.
 
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Kommentar erstellt am: 25.08.2014 um 14:05 Uhr
Titel: AW: Behinderung in der Dr. Schmidtstrasse
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Sehr geehrter Herr Riggenmann

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist die Dr.-Schmidt-Straße als Einbahnstraße von Osten nach Westen geführt. Das Parken ist gemäß § 24 Abs. 3 lt. e StVO 1960 unter anderem verboten, auf der linken Seite von Einbahnstraßen, wenn nicht mindestens ein Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleibt. Die Dr.-Schmidt-Straße weist einen Regelquerschnitt von ca. 4,25m auf. Für einen Fahrstreifen wird eine Breite von mind. 3,10 m gerechnet, damit das breiteste zugelassene Fahrzeug ungehindert den Fahrstreifen benutzen kann. Somit ist das Parken in dem besagten Straßenzug grundsätzlich verboten. Das Halten bis 10 Minuten sollte weiterhin erlaubt bleiben. Die Kontrollen der Polizei werden mit Sicherheit eine Verbesserung der Parksituation bewirken.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Abram,
Polizei
 
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