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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Beschilderung irreführend

Meldungsnummer 385/2021
Erstellt am 03.08.2021 um 12:14 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort Dr.-Anton-Schneider-Straße
6850 Stadt Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 05.08.2021
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Laut Schild wird hier eine Treppe angegeben. Hier kann aber durch gefahren werden
KOMMENTARE
Wappen der Stadt Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 05.08.2021 um 06:48 Uhr
Titel: AW: Beschilderung irreführend
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Sehr geehrter Meldungsleger,
danke für ihren Hinweis!
Das Vorschriftszeichen "Unterführung" ist gemäß §52-18 StVO 1960 normgerecht für eine Fußgängerunterführung angebracht. Die Fußgänger müssen diese Unterführung benützen und dürfen nicht die Fahrbahn überqueren. Gehwege dürfen in der Längsrichtung (auch mit Fahrrädern) nicht befahren werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Peter Schwendinger
Stadtpolizei Dornbirn
 
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