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Blockierung des Radstreifens durch im Stau stehende Autofahrer

Meldungsnummer 493/2021
Erstellt am 30.09.2021 um 10:18 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort 6850 Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 6 Kommentare
Erledigt am 30.09.2021
Dauer 7 Stunden
BESCHREIBUNG
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Da es durch die Sperre der Holzbrücke nun auf der Höchsterstraße in den Stoßzeiten vermehrt zu Stau kommt wäre es möglicherweise sinnvoll die Autofahrer darauf hinzuweisen dass sie NICHT auf dem Radstreifen zu stehen haben.
Gestern Abend war eine durchgehende Kolonne und nahezu ALLE Autofahrer frönten ihrem Stau in dem sie auf dem Radweg standen und eine Durchfahrt für Radfahrer nur unter Nutzung der Grasfläche möglich war was für Vielfahrer wie mich zwar machbar ist aber für die Meisten wohl eher Sturzgefahr oder Verunmöglichung des Radfahrens bedeutet.
Anscheinend scheint der Hausverstand hier ebenfalls im Stau zu stehen.
KOMMENTARE
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 30.09.2021 um 17:28 Uhr
Titel: AW: Blockierung des Radstreifens durch im Stau stehende Autofahrer
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Sehr geehrter Meldungsleger,
danke für ihren Hinweis, der zuständigkeitshalber (Landesstraße) an die BH-Dornbirn weitergeleitet wird.


Mit freundlichen Grüßen

Hans Peter Schwendinger
Stadtpolizei Dornbirn
 
Dornbirn
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Kommentar erstellt am: 01.10.2021 um 11:13 Uhr
Titel: AW: AW: Blockierung des Radstreifens durch im Stau stehende Autofahrer
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Sehr geehrter Meldungsleger,
bei diesem "Radfahrstreifen" handelt es sich lt. Auskunft BH-Dornbirn nicht um einen offiziellen Radfahrstreifen laut StVO 1960, sondern lediglich um eine Randlinie. Diese kann irrtümlich als Radfahrstreifen angesehen werden. Für einen Radfahrstreifen ist diese Randlinie zu schmal ausgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Peter Schwendinger
Stadtpolizei Dornbirn
 
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Kommentar erstellt am: 01.10.2021 um 12:28 Uhr
Titel: AW: AW: AW: Blockierung des Radstreifens durch im Stau stehende Autofahrer
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Vielen Dank für die Information, leider sind diese etwas verwirrend. Wenn es sich hier um eine Randlinie handelt, welche wie ich eben nachgelesen habe das seitliche Ende der befestigten Fahrbahn definiert und es gesetzlich zwar nicht explizit verboten ist diese zu überfahren, es sich hinter dieser Linie eben aber nicht mehr um Fahrbahn an sich handelt, dann würde das in diesem Falle ja bedeuten dass auch Radfahrer links dieser Linie zu fahren hätten da sie sich sonst ja quasi nicht mehr auf der Fahrbahn befinden. Somit wäre also der Meter Platz beidseitig sinnfrei verschwendet und die Reibungsfläche Radfahrer/Autofahrer auf dieser eh für Radfahrer sehr feindlichen Straße künstlich vergrößert.
Das kann doch wirklich nicht ernsthaft so sein?
Wir reden hier schon wirklich von der Höchsterstraße, wo diese "Randlinie" mindestens einen Meter vom tatsächlichen Fahrbahnrand entfernt ist. (Nicht wie bei der später anschließenden Zellgasse wo die Randlinie tatsächlich am Fahrbahnrand ist)
Aktuell kommt mir nur eine Verwechslung als Erklärung für diese Aussage in den Sinn?!
 
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Kommentar erstellt am: 30.09.2021 um 22:31 Uhr
Titel: AW: Blockierung des Radstreifens durch im Stau stehende Autofahrer
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Sehr geehrter Herr Schwendinger,
konzrolliert die Stadtpolizei nur auf Gemeindestraßen oder warum ist es der Stadtpolizei nicht möglich auf der Landesstraße solchen Dingen nachzugehen?

Mit freundlichen Grüßen!
 
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Kommentar erstellt am: 03.10.2021 um 22:18 Uhr
Titel: AW: Blockierung des Radstreifens durch im Stau stehende Autofahrer
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Vermutlich sagte der Hausverstand der Fahrer eher "Rettungsgasse bilden" ...
 
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Kommentar erstellt am: 04.10.2021 um 00:25 Uhr
Titel: AW: AW: Blockierung des Radstreifens durch im Stau stehende Autofahrer
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Ja das ist mir als mögliche Erklärung für das Verhalten auch in den Sinn gekommen, ist allerdings leider nur ein weiterer Grund am Hausverstand der betreffenden Autofahrer zu zweifeln.... schließlich gilt die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse meines Wissens nicht auf einer Straße wie der Höchster Straße... diese gilt nur auf baulich getrennten Richtungsfahrbahnen mit mindestens 2 Fahrstreifen.
So oder so eine spannende Geschichte offenbar, denn wenn das tatsächlich eine Randlinie ist, und nach erneutem Lokalaugenschein ist die Spur tatsächlich schmaler als ein üblicher Radstreifen und auch die Beschilderung, Kennzeichnung fehlt. Für einen Radstreifen spricht allerdings dass beim Reithof dieser z.b. mit roter Farbe markiert ist.. sieht man bei einer Randlinie eigentlich nicht.

So ganz klar was das nun ist scheint hier wohl also nicht zu sein, wäre es aber tatsächlich nur eine Randlinie wäre diese Linie die Fahrbahnbegrenzung, und somit theoretisch von den Autos befahrbar da es kein explizites Verbot für das überfahren einer Randlinie gibt, eigentlich müssten diese, und auch die Radfahrer sich dann allerdings links davon halten... das darf man sich dann anschauen was auf der Straße abgeht wenn die Radfahrer links dieser Linie fahren würden wie es demnach eigentlich korrekt wäre.

Weiters stelle ich noch eine weitere Frage in den Raum... wenn es sich um eine Fahrbahnbegrenzung handelt und Radfahrer sich rechts davon befinden, sind diese ja nicht mehr auf der Fahrbahn, es gilt also dann vermutlich auch kein verpflichtender Abstand beim Überhohlen der Radfahrer da sich diese ja rein rechtlich gar nicht auf der Fahrbahn befinden... als Radfahrer müsste man somit um rechtlich sicher zu sein und zumindest auf ausreichend Abstand hoffen zu können tatsächlich links dieser Linie fahren und somit ein Verkehrschaos verursachen.... klingt nach einer durchdachten Sache.... NICHT.
 
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