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Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bodenmarkierung Kreuzung Riedgasse - Franz-Michael-Felder-Gasse
Meldungsnummer | 414/2019 |
Erstellt am | 12.11.2019 um 07:08 Uhr |
Kategorie | Verkehrssicherheit |
Standort | 6850 Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 13.11.2019 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Was hat es mit der neuen Bodenmarkierung (große, weiße Punkte) an der Kreuzung Riedgasse - Franz-Michael-Felder-Gasse auf sich? Ich habe in einem Zeitungsartikel gelesen, dass es sich um eine Begegnungszone handeln soll. Diese wäre aber gemäß § 76 Abs 5 StVO zu verordnen und mit den richtigen Hinweiszeichen (Verkehrsschilder) kund zu machen. Entsprechende Schilder habe ich jedoch nicht gesehen.
Darüber hinaus handelt es sich m.E. bei den Punkten auch um keine zulässige Markierung im Sinne der Bodenmarkierungsverordnung (BGBl. Nr. 848/1995 idgF). Gemäß § 99 Abs. 2 lit e StVO ist zudem strafbar, wer Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs unbefugt anbringt, entfernt, verdeckt oder in ihrer Lage oder Bedeutung verändert
Die allenfalls gesetzwidrige Markierung führt dazu, dass die Kreuzung de facto ungeregelt ist und somit keine sichere Überquerung durch Fußgänger zulässt. Im Gegenteil führen die Punkte zu allgemeiner Verwirrung dadurch täglich zu gefährlichen Situationen.
Es wäre wünschenswert, wenn ein gesetzmäßiger Zustand hergestellt würde und die Kreuzung zB ganz normal mit Zebrastreifen ausgerüstet würde. Jedenfalls sollte die Verwendung von nicht allgemein verwendeter Bodenmarkierungen nochmals überdacht werden.
Darüber hinaus handelt es sich m.E. bei den Punkten auch um keine zulässige Markierung im Sinne der Bodenmarkierungsverordnung (BGBl. Nr. 848/1995 idgF). Gemäß § 99 Abs. 2 lit e StVO ist zudem strafbar, wer Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs unbefugt anbringt, entfernt, verdeckt oder in ihrer Lage oder Bedeutung verändert
Die allenfalls gesetzwidrige Markierung führt dazu, dass die Kreuzung de facto ungeregelt ist und somit keine sichere Überquerung durch Fußgänger zulässt. Im Gegenteil führen die Punkte zu allgemeiner Verwirrung dadurch täglich zu gefährlichen Situationen.
Es wäre wünschenswert, wenn ein gesetzmäßiger Zustand hergestellt würde und die Kreuzung zB ganz normal mit Zebrastreifen ausgerüstet würde. Jedenfalls sollte die Verwendung von nicht allgemein verwendeter Bodenmarkierungen nochmals überdacht werden.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Meldungsleger,
bei der neuen Bodenmarkierung handelt es sich nicht um eine Bodenmarkierung i.S.d. Bodenmarkierungs-VO. Die Bodenmarkierung wurde angebracht, um Verkehrsteilnehmer auf die Kreuzung aufmerksam zu machen.
Weiters gilt im gesamten Kreuzungsbereich die sog. Rechtsregel.
Somit besteht ein gesetzmäßiger Zustand.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Peter Schwendinger
Stadtpolizei Dornbirn
bei der neuen Bodenmarkierung handelt es sich nicht um eine Bodenmarkierung i.S.d. Bodenmarkierungs-VO. Die Bodenmarkierung wurde angebracht, um Verkehrsteilnehmer auf die Kreuzung aufmerksam zu machen.
Weiters gilt im gesamten Kreuzungsbereich die sog. Rechtsregel.
Somit besteht ein gesetzmäßiger Zustand.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Peter Schwendinger
Stadtpolizei Dornbirn
Sehr geehrter Herr Schwendinger!
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sind die genannten Bodenmarkierung aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen als der Bodenmarkierungs-VO zulässig? Ansonsten handelt es sich m.E. sehr wohl um einen gesetzwidrigen Zustand. Andernfalls könnte ich nun losziehen und andere Kreuzungen bunt mit Sternen bemalen, um auf die Kreuzung aufmerksam zu machen. Es macht nämlich am Ende keinen Unterschied, ob ich dies als Privatperson mache oder ob die Verwaltung dies ohne gesetzliche Ermächtigung macht; beides ist unzulässig.
Wie dem auch sei. Worum es mir eigentlich geht: die Kreuzung ermöglicht keine sichere Überquerung durch Fußgänger. Wäre es möglich einen oder mehrere (sinnvolle) Zebrastreifen anzubringen?
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sind die genannten Bodenmarkierung aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen als der Bodenmarkierungs-VO zulässig? Ansonsten handelt es sich m.E. sehr wohl um einen gesetzwidrigen Zustand. Andernfalls könnte ich nun losziehen und andere Kreuzungen bunt mit Sternen bemalen, um auf die Kreuzung aufmerksam zu machen. Es macht nämlich am Ende keinen Unterschied, ob ich dies als Privatperson mache oder ob die Verwaltung dies ohne gesetzliche Ermächtigung macht; beides ist unzulässig.
Wie dem auch sei. Worum es mir eigentlich geht: die Kreuzung ermöglicht keine sichere Überquerung durch Fußgänger. Wäre es möglich einen oder mehrere (sinnvolle) Zebrastreifen anzubringen?
Sehr geehrter Herr Schwendinger!
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sind die genannten Bodenmarkierung aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen als der Bodenmarkierungs-VO zulässig? Ansonsten handelt es sich m.E. sehr wohl um einen gesetzwidrigen Zustand. Andernfalls könnte ich nun losziehen und andere Kreuzungen bunt mit Sternen bemalen, um auf die Kreuzung aufmerksam zu machen. Es macht nämlich am Ende keinen Unterschied, ob ich dies als Privatperson mache oder ob die Verwaltung dies ohne gesetzliche Ermächtigung macht; beides ist unzulässig.
Wie dem auch sei. Worum es mir eigentlich geht: die Kreuzung ermöglicht keine sichere Überquerung durch Fußgänger. Wäre es möglich einen oder mehrere (sinnvolle) Zebrastreifen anzubringen?
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sind die genannten Bodenmarkierung aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen als der Bodenmarkierungs-VO zulässig? Ansonsten handelt es sich m.E. sehr wohl um einen gesetzwidrigen Zustand. Andernfalls könnte ich nun losziehen und andere Kreuzungen bunt mit Sternen bemalen, um auf die Kreuzung aufmerksam zu machen. Es macht nämlich am Ende keinen Unterschied, ob ich dies als Privatperson mache oder ob die Verwaltung dies ohne gesetzliche Ermächtigung macht; beides ist unzulässig.
Wie dem auch sei. Worum es mir eigentlich geht: die Kreuzung ermöglicht keine sichere Überquerung durch Fußgänger. Wäre es möglich einen oder mehrere (sinnvolle) Zebrastreifen anzubringen?
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