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Fahrrad - Abbiegen von Sägerbrücke in Hanggasse

Meldungsnummer 117/2016
Erstellt am 06.07.2016 um 11:21 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort lustenauerstrasse 4
6850 Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 08.07.2016
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren!

Derzeit ist das Abbiegen von der Sägerbrücke kommend in die Hanggasse meiner Meinung nach rechtlich nicht möglich. Auf der rechten Straßenseite der Lustenauerstrasse ist zwar ein Fahrradstreifen, aber ein Linksabbiegeverbot. Auf der linken Straßenseite ist bis zur Hanggasse zwar Radweg, aber zum Abbiegen in die Hanggasse muss man den Fahrradstreifen gegen die Fahrtrichtung nutzen.
Da die Hanggasse ein guter Verbinder ins westliche Hatlerdorf ist, wäre eine erlaubtes (und gefahrloses) Abbiegen durch z.B. Aufhebung des Linksabbiegeverbots für Fahrräder oder Fahrradweg auf der linken Seite der Lustenauerstraße wünschenwsert.


Mit sonnigen Grüßen
Babette Hebenstreit
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Kommentar erstellt am: 08.07.2016 um 07:10 Uhr
Titel: AW: Fahrrad - Abbiegen von Sägerbrücke in Hanggasse
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Sehr geehrte Frau Hebenstreit,
vielen Dank für Ihre Anregung. Das Linksabbiegeverbot gilt auf der L204 Lustenauerstraße in die Hanggasse. Der Sachverhalt wird deshalb zuständigkeitshalber an die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn weiter geleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Abram, Polizei
 
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Kommentar erstellt am: 11.07.2016 um 10:50 Uhr
Titel: AW: Fahrrad - Abbiegen von Sägerbrücke in Hanggasse
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Sehr geehrte Frau Hebenstreit,
in Ihrer Sache kontaktieren Sie mich bitte telefonisch.
Erreichbar im Zeitraum 25.07.2016 bis 29.07.2016


Mit freundlichen Grüßen
Johann Abram, Polizei
Tel. 0676833062603
 
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