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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Fahrzeugverkehr in der Michelstraße (Wohnstraße)

Meldungsnummer 555/2023
Erstellt am 14.09.2023 um 11:39 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort Michelstraße 1
6850 Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 18.09.2023
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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laut § 76b StVO 1960 ist in einer solchen Wohnstraße ist der Fahrzeugverkehr verboten; ausgenommen davon sind der Fahrradverkehr, das Befahren mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Strafvollzugsverwaltung und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes sowie das Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens.

Wir haben aber leider sehr viele Fahrzeuge, die die Michelstraße als Abkürzung benutzen, wenn sie von der Bahngasse aus die Ampel umgehen wollen. Wir haben schon einige regelmäßig durchfahrende Fahrzeuglenker darauf angesprochen sind aber leider immer auf absolute Ignoranz gestoßen.

Wir wären froh, da sehr viele Kinder in dieser Straße spielen, dass hier verstärkt der Durchgangsverkehr kontrolliert werden könnte.

Vielen Dank!

KOMMENTARE
Dornbirn
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Kommentar erstellt am: 18.09.2023 um 12:16 Uhr
Titel: AW: Fahrzeugverkehr in der Michelstraße (Wohnstraße)
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Sehr geehrter Herr V.,

leider sind vielen Verkehrsteilnehmern die Vorschriften nach § 76b StVO nicht bewusst oder werden schlichtweg ignoriert. Die Stadtpolizei ist tagtäglich darum bemüht, die Einhaltung zu kontrollieren und Übertretungen zu ahnden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Gisinger
Amt der Stadt Dornbirn
 
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