Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Fehlenden Autofahrverbot an der Ach
Meldungsnummer | 934/2024 |
Erstellt am | 20.11.2024 um 15:24 Uhr |
Kategorie | Verkehrssicherheit |
Standort |
Dammstraße 22 6850 Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 20.11.2024 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Liebes Stadt-Team!
Am Achdamm entlang vom Stadtspital bestand seit Langem ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge. Nach dem Neubau der Chirurgie wurde scheinbar darauf vergessen, die Tafel am westseitigen Ende wieder zu montieren.
Nachdem Fahzeuge dieses Versäumnis mittlerweile ausnützen, wird der Fußgängerübergang bei der Sägerbrücke und sein Umfeld zum Nadelöhr und zur Gefahrenstelle. An dieser Stelle ist es mit Fußgängern und Radlern schon gefährlich genug.
Bitte stellt Das wieder richtig.
Danke für euer Engagement!
Am Achdamm entlang vom Stadtspital bestand seit Langem ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge. Nach dem Neubau der Chirurgie wurde scheinbar darauf vergessen, die Tafel am westseitigen Ende wieder zu montieren.
Nachdem Fahzeuge dieses Versäumnis mittlerweile ausnützen, wird der Fußgängerübergang bei der Sägerbrücke und sein Umfeld zum Nadelöhr und zur Gefahrenstelle. An dieser Stelle ist es mit Fußgängern und Radlern schon gefährlich genug.
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Danke für euer Engagement!
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die Dammstraße ist seit geraumer Zeit eine Fahrradstraße, was bedeutet, dass außer dem Fahrradverkehr jeder Fahrzeugverkehr verboten ist. Ausgenommen sind Fahrzeuge nach § 76a Abs. 5 StVO sowie das Befahren zum Zweck des Zu- und Abfahrens. Verschärfend gilt im Bereich des Krankenhauses ein Fahrverbot für Motorräder. Die Beachtung der Regelung wird durch die Stadtpolizei nach Möglichkeit kontrolliert.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Gisinger
Amt der Stadt Dornbirn