Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Forachstraße Fußgänger-Sicherheit
Meldungsnummer | 143/2017 |
Erstellt am | 13.06.2017 um 18:09 Uhr |
Kategorie | Verkehrssicherheit |
Standort |
Forachstraße 77 6850 |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 26.06.2017 |
Dauer | 12 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Bitte auch in der Forachstraße, va im Bereich von Karlesgraben bis Hinterforach/Elsterweg, solche Sicherheits- und Begrenzungs-Pfosten wie im Primelweg anbringen!
Die Autofahrer auf dem Gehsteig gefährden massiv die Fußgänger, sind vor allem für die Schul- und Kindergartenkinder ein hohes Sicherheitsrisiko
Die Autofahrer auf dem Gehsteig gefährden massiv die Fußgänger, sind vor allem für die Schul- und Kindergartenkinder ein hohes Sicherheitsrisiko
KOMMENTARE
Sehr geehrter Hr. Schmid!
Da das Halten (Parken) mit einem Kraftfahrzeug auf einem Gehsteig, ohne dass dies durch Bodenmarkierungen erlaubt (§8 Abs.4 StVO 1960) und somit verboten ist, werden bei der Feststellung durch die Polizei, sofort die dafür vorgesehenen Maßnahmen ergriffen (Organmandat, Organstrafverfügung oder Anzeige an die zuständige Verwaltungsbehörde). Selbiges gilt für das befahren eines Gehsteiges.
In besonderen Fällen werden auch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation überprüft. Danke für ihren Hinweis!
Mit freundlichen Grüßen
Hans Peter Schwendinger
Stadtpolizei Dornbirn
Da das Halten (Parken) mit einem Kraftfahrzeug auf einem Gehsteig, ohne dass dies durch Bodenmarkierungen erlaubt (§8 Abs.4 StVO 1960) und somit verboten ist, werden bei der Feststellung durch die Polizei, sofort die dafür vorgesehenen Maßnahmen ergriffen (Organmandat, Organstrafverfügung oder Anzeige an die zuständige Verwaltungsbehörde). Selbiges gilt für das befahren eines Gehsteiges.
In besonderen Fällen werden auch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation überprüft. Danke für ihren Hinweis!
Mit freundlichen Grüßen
Hans Peter Schwendinger
Stadtpolizei Dornbirn
und??
wurde die Situation schon überprüft???
gibt schon wieder eine neue Meldung bezüglich Sicherheit und Raserei in der Forachstraße (10/2018)
wurde die Situation schon überprüft???
gibt schon wieder eine neue Meldung bezüglich Sicherheit und Raserei in der Forachstraße (10/2018)
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