Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Gefährliche Radführung bei der Messepkreuzung
Meldungsnummer | 723/2022 |
Erstellt am | 02.11.2022 um 20:25 Uhr |
Kategorie | Verkehrssicherheit |
Standort |
Lustenauerstraße 6850 Stadt Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 03.11.2022 |
Dauer | 10 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Wenn man mit dem Fahrrad die Messekreuzung kreuzt, lotst die Bodenmarkierung einen auf den Gehsteig. Fährt man weiter links auf den Fahrradstreifen zu, bekommen Autofahrer Panik, weil sie denken dass man deren Spur kreuzt. Kann man das vielleicht verkehrssicherer machen?
KOMMENTARE
Sehr geehrte Meldungsleger,
nach Rücksprache mit der BH Dornbirn antworte ich Ihnen nochmals in dieser Sache.
Das Verlassen des Schutzweges / der Radfahrüberfahrt (Fahrtstrecke von Ihnen mit einem blauen Pfeil markiert) ist nicht vorgesehen.
Nach Benützung/Überquerung der Radfahrerüberfahrt, können sich Radfahrer nach dem Kreuzungsbereich über die abgesenkte Gehsteigkante wieder auf den Radfahrstreifen auf der Lustenauerstraße einordnen/einreihen, was eine sichere Benützung gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Gisinger
Amt der Stadt Dornbirn
nach Rücksprache mit der BH Dornbirn antworte ich Ihnen nochmals in dieser Sache.
Das Verlassen des Schutzweges / der Radfahrüberfahrt (Fahrtstrecke von Ihnen mit einem blauen Pfeil markiert) ist nicht vorgesehen.
Nach Benützung/Überquerung der Radfahrerüberfahrt, können sich Radfahrer nach dem Kreuzungsbereich über die abgesenkte Gehsteigkante wieder auf den Radfahrstreifen auf der Lustenauerstraße einordnen/einreihen, was eine sichere Benützung gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Gisinger
Amt der Stadt Dornbirn
Mit der violetten Variante mache ich mich aber strafbar. Auf Gehsteigen ist das Fahrradfahrern verboten.
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&Paragraf=68
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&Paragraf=68
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Andreas Gisinger
Amt der Stadt Dornbirn