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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Linksabbieger Ampel

Meldungsnummer 30/2016
Erstellt am 27.02.2016 um 22:05 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort Lustenauerstrasse 49
6850
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 01.03.2016
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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S.g. Damen und Herren,

für einen verbesserten Verkehrsfluss, vor allem zu den Hauptverkehrszeiten, wäre es evtl sinnvoll bei der Kreuzung Brückengasse-Lustenauerstrasse die Linksabbieger Grünlicht an der Hauptampel zu montieren anstatt wie jetzt versetzt hinten links an einem Mast. Viele LenkerInnen sehen das Links-Grünlicht nicht und bleiben trotz Grünphase stehen da die Hauptampel schon auf Rot ist.

Danke vorab für die internen Abklärungen.


schöne Grüße
Michael Türtscher
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 01.03.2016 um 06:34 Uhr
Titel: AW: Linksabbieger Ampel
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Sehr geehrter Herr Türtscher,
vielen Dank für die Mitteilung. Ihre Anregung wird zur Prüfung an die zuständige Stelle weiter geleitet.


Mit freundlichen Grüßen
Johann Abram, Polizei
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 09.03.2016 um 17:59 Uhr
Titel: AW: AW: Linksabbieger Ampel
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Sehr geehrter Herr Abram,

gibt es hierzu schon eine Rückmeldung der zuständigen Stelle bzgl. diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Türtscher
 
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Kommentar erstellt am: 30.03.2016 um 15:41 Uhr
Titel: AW: Linksabbieger Ampel
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Sehr geehrter Herr Türtscher,
die zuständige Stelle hat folgenden Sachverhalt übermittelt.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Abram, Polizei

in Bezug auf „30-2016.pdf“ nachfolgend meine Stellungnahme.

Um das Verkehrsaufkommen an der Kreuzung „L204/Brückengasse/Raiffeisenstraße“ (unter Berücksichtigung des vorhandenen Straßengeometrie) regeln zu können ist es zwingend notwendig, die Fahrrelation „L204 nach Brückengasse“ in Bezug auf Leistung zu optimieren. Die Optimierung erfolgt dahingehend, dass das Abbiegen zwingend in Kombination aus „Abbiegen auf Lücke“ mit „Grünendeversatz“ (siehe: V079 Signalpläne.pdf bezogen auf R1 und R2) der Hauptrichtung erfolgt.

Um das Leistungsmaximum zu erreichen ist es notwendig, dass der Stauraum zwischen dem Haltebalken und dem Kreuzungsmittelpunkt vollständig („Aufstellfläche innen“) gefüllt ist.

Fahrzeuge die während der gemeinsamen Freigabe der Hauptrichtungen (R1 und R2 siehe V079 Signalpläne) nicht abfließen können (Zeitlücken zu klein) erhalten die Möglichkeit zum Verlassen der Kreuzung anschließend dadurch, dass das Hauptrichtungsgrün R1 kommend von der Sägerbrücke früher abgestellt wird.
Mit dem Abstellen des Hauptrichtungsgrün R1 bleibt das Hauptrichtungsgrün R2 (Richtung Sägerbrücke) aufrecht, um den Zufluss zum Kreuzungsmittelpunkt weiter zu gewährleisten und gleichzeitig auch den Zufluss zur Sägerbrücke aufrecht zu erhalten. Mit Grünende des Hauptrichtungsgrün von R2 (Signale befinden sich Überkopf auf der Abspannung und seitlich beim Haltebalken) wird sichergestellt, dass keine Fahrzeuge mehr in den Kreuzungsmittelpunkt einfahren dürfen.


Um ab diesem Zeitpunkt (Hauptrichtung R2 hat gelb und Grünpfeil R2L hat grünblinkend) ein gesichertes verlassen der Kreuzung (nur Fahrzeuge zw. Haltebalken und Kreuzungsmittelpunkt) in Bezug auf den Querverkehr zu gewährleisten (§38 StVO E19 Pürstl), bleibt der Grünpfeil in der ersten Rotsekunde von R2 mit grünblinkend (auch blinkend grünes Licht ist „Grün“ im Sinne von „Freie Fahrt“) aktiv.

Auf Grund der beschriebenen Regelung ist die derzeitige Position des Grünpfeils an der richtigen Stelle platziert.

Für eventuelle Fragen bitte um Kontaktaufnahme.

Mit freundlichen Grüßen


DI Bernhard Gutschi
Objektmanagement EM-Ausrüstung
Abteilung Straßenbau (VIIb)

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Widnau 12, A-6800 Feldkirch
T +43 5574/511-27813
F +43 5574/511-927895
M +43 664/6255723
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