Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Mesnergut Halte- und Parkverbot
Meldungsnummer | 148/2023 |
Erstellt am | 21.03.2023 um 13:23 Uhr |
Kategorie | Verkehrssicherheit |
Standort |
Mesnergut 6850 Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 7 Kommentare |
Erledigt am | 21.03.2023 |
Dauer | 2 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Guten Tag!
Ich bitte Sie zu prüfen, ob hier ein Halte- und Parkverbotsschild angebracht werden kann, da an diesem Abschnitt der Straße immer wieder geparkt wird und diese sehr schmal ist (Breite ca. knapp 4 m?). Es hindert die Sicht, ein Vorbeikommen ist mühsam in einem ohnehin vollegeparkten Bereich. Zudem spielen oft Kinder hier und auch ihnen wird der Platz genommen.
MfG
Ich bitte Sie zu prüfen, ob hier ein Halte- und Parkverbotsschild angebracht werden kann, da an diesem Abschnitt der Straße immer wieder geparkt wird und diese sehr schmal ist (Breite ca. knapp 4 m?). Es hindert die Sicht, ein Vorbeikommen ist mühsam in einem ohnehin vollegeparkten Bereich. Zudem spielen oft Kinder hier und auch ihnen wird der Platz genommen.
MfG
KOMMENTARE
Guten Tag Herr Gisinger!
Vielen Dank für die rasche Rückmeldung!
Das heißt es ist verboten und ich muss die Falschparker:innen anzeigen? Entsprechende Kontrollen werden in diesem Gebiet eher nicht erfolgen.
Wie schaut es mit der Möglichkeit der Montage eines Schildes (Halten und Parken verboten) aus?
MfG
Vielen Dank für die rasche Rückmeldung!
Das heißt es ist verboten und ich muss die Falschparker:innen anzeigen? Entsprechende Kontrollen werden in diesem Gebiet eher nicht erfolgen.
Wie schaut es mit der Möglichkeit der Montage eines Schildes (Halten und Parken verboten) aus?
MfG
Sehr geehrte Frau F.,
wie bereits mitgeteilt, werden Kontrollen durch die Stadtpolizei durchgeführt werden. Es steht Ihnen frei, darüber hinaus auch selbst Anzeige bei der Polizei oder direkt bei der BH Dornbirn zu erstatten. Es ist nicht vorgesehen, Beschilderungen anzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Gisinger
Amt der Stadt Dornbirn
wie bereits mitgeteilt, werden Kontrollen durch die Stadtpolizei durchgeführt werden. Es steht Ihnen frei, darüber hinaus auch selbst Anzeige bei der Polizei oder direkt bei der BH Dornbirn zu erstatten. Es ist nicht vorgesehen, Beschilderungen anzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Gisinger
Amt der Stadt Dornbirn
Guten Tag Herr Giesinger!
Danke für die klare und rasche Rückmeldung.
Dann weiß ich nun, dass es verboten ist und ich demnach eine Anzeige einbringen kann.
MfG
Danke für die klare und rasche Rückmeldung.
Dann weiß ich nun, dass es verboten ist und ich demnach eine Anzeige einbringen kann.
MfG
Vielen Dank Herr Giesinger für die klare Ansage. Das Autofahrer Bashing und die politisch motivierten Postings werden immer mehr in dieser App anstatt die App dafür zu nutzen wofür sie da ist.
Was ist denn eigentlich ihr Problem? Ihre “Grünen- Paranoia” wirkt ziemlich lächerlich! Wenn jemand Bedenken bzgl Verkehrssicherheit hat, ist es doch gerechtfertigt, dies hier kundzutun! Wenn sie Frust abbauen müssen, können sie ja ihr heißgeliebtes Auto waschen gehen.
Danke für Ihren Zuspruch.
Ich verstehe diese Reaktion auch nicht :)
Ich verstehe diese Reaktion auch nicht :)
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nach Maßgabe des § 24 Abs 3 lid. StVO ist das Parken (>10min) auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr verboten, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen (>5,50m) für den fließenden Verkehr freibleiben. In Kurven- und Kreuzungsbereich ist das Halten und das Parken per se verboten. Entsprechende Kontrollen werden durch die Stadtpolizei durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Gisinger
Amt der Stadt Dornbirn