Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
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Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Parken in Begegnungszone
Meldungsnummer | 161/2023 |
Erstellt am | 27.03.2023 um 16:42 Uhr |
Kategorie | Verkehrssicherheit |
Standort |
Jahngasse 6850 Stadt Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 29.03.2023 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
In der Begegnungszone ist Parken generell verboten (Kommentar von Stadt am 18.11.2019 zu Jahngasse)
Jeden Markttag am Mittwoch und Samstag, täglich wenn Schüler abgeholt werden oder abends wenn Veranstaltungen sind ist die Begegnungszone Jahngasse zugeparkt- großteils von Nicht-DO-Kennzeichen. Entweder man darf Parken und zahlt regulär ein Ticket oder man findet eine Lösung, damit nicht illegal geparkt wird.
Jeden Markttag am Mittwoch und Samstag, täglich wenn Schüler abgeholt werden oder abends wenn Veranstaltungen sind ist die Begegnungszone Jahngasse zugeparkt- großteils von Nicht-DO-Kennzeichen. Entweder man darf Parken und zahlt regulär ein Ticket oder man findet eine Lösung, damit nicht illegal geparkt wird.
KOMMENTARE
Sehr geehrte Frau D.,
in Begegnungszonen ist das Halten (<10min) erlaubt, das Parken (>10Min) jedoch nur auf eingezeichneten Flächen. Kontrollen werden durch die Stadtpolizei durchgeführt. Sollten Sie darüber hinaus Übertretungen wahrnehmen, so melden Sie dies bitte zeitnah bei der Stadtpolizei (Tel. 05572/22200), damit zielgerichtet Maßnahmen gesetzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Gisinger
Amt der Stadt Dornbirn
in Begegnungszonen ist das Halten (<10min) erlaubt, das Parken (>10Min) jedoch nur auf eingezeichneten Flächen. Kontrollen werden durch die Stadtpolizei durchgeführt. Sollten Sie darüber hinaus Übertretungen wahrnehmen, so melden Sie dies bitte zeitnah bei der Stadtpolizei (Tel. 05572/22200), damit zielgerichtet Maßnahmen gesetzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Gisinger
Amt der Stadt Dornbirn
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