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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Parken in Begegnungszone

Meldungsnummer 161/2023
Erstellt am 27.03.2023 um 16:42 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort Jahngasse
6850 Stadt Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 29.03.2023
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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In der Begegnungszone ist Parken generell verboten (Kommentar von Stadt am 18.11.2019 zu Jahngasse)
Jeden Markttag am Mittwoch und Samstag, täglich wenn Schüler abgeholt werden oder abends wenn Veranstaltungen sind ist die Begegnungszone Jahngasse zugeparkt- großteils von Nicht-DO-Kennzeichen. Entweder man darf Parken und zahlt regulär ein Ticket oder man findet eine Lösung, damit nicht illegal geparkt wird.
KOMMENTARE
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 28.03.2023 um 20:56 Uhr
Titel: AW: Parken in Begegnungszone
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....und täglich grüßt das Murmeltier. Siehe Meldung 756/2022
 
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 29.03.2023 um 07:07 Uhr
Titel: AW: Parken in Begegnungszone
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Sehr geehrte Frau D.,

in Begegnungszonen ist das Halten (<10min) erlaubt, das Parken (>10Min) jedoch nur auf eingezeichneten Flächen. Kontrollen werden durch die Stadtpolizei durchgeführt. Sollten Sie darüber hinaus Übertretungen wahrnehmen, so melden Sie dies bitte zeitnah bei der Stadtpolizei (Tel. 05572/22200), damit zielgerichtet Maßnahmen gesetzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Gisinger
Amt der Stadt Dornbirn
 
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