Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Pkw - Radfahrer
Meldungsnummer | 795/2022 |
Erstellt am | 07.12.2022 um 21:59 Uhr |
Kategorie | Verkehrssicherheit |
Standort |
Rathausplatz 6850 Stadt Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 09.12.2022 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
In letzter Zeit kommt es immer wieder vor, dass ich von ungeduldigen Autofahrern angehupt werde, wenn ich mit dem Fahrrad auf dem oberen Teil der Rohrbachstrasse fahre.
Zugegeben: bei Gegenverkehr- und NUR dann - fahre ich soweit vom Straßenrand entfernt, dass ich nicht überholt werden kann. Diesen Schutz nehme ich mir heraus seit dem Zeitpunkt vor ein paar Jahren, als meine Frau als Radfahrerin von einem sie überholenden Pkw gestreift und zu Boden gestoßen wurde.
Gleichzeitig sehe ich aber immer wieder Radfahrer, die statt der Straße den Gehsteig benützen.
Meine Frage:
Wo kann ich bzw. darf ich als Radfahrer möglichst sicher fahren?
Machen es etwa die richtig, die den Gehsteig benützen bzw. dort geduldet werden, oder ist das sogar legitim?
Den Vorschlag, ganz am Straßenrand zu fahren, lasse ich nicht gelten; ich möchte nicht das nächste Opfer sein.
Meines Wissens legt die neue STVO den Abstand zwischen Radfahrer und überholenden Pkw mit 1,5m fest.
Zugegeben: bei Gegenverkehr- und NUR dann - fahre ich soweit vom Straßenrand entfernt, dass ich nicht überholt werden kann. Diesen Schutz nehme ich mir heraus seit dem Zeitpunkt vor ein paar Jahren, als meine Frau als Radfahrerin von einem sie überholenden Pkw gestreift und zu Boden gestoßen wurde.
Gleichzeitig sehe ich aber immer wieder Radfahrer, die statt der Straße den Gehsteig benützen.
Meine Frage:
Wo kann ich bzw. darf ich als Radfahrer möglichst sicher fahren?
Machen es etwa die richtig, die den Gehsteig benützen bzw. dort geduldet werden, oder ist das sogar legitim?
Den Vorschlag, ganz am Straßenrand zu fahren, lasse ich nicht gelten; ich möchte nicht das nächste Opfer sein.
Meines Wissens legt die neue STVO den Abstand zwischen Radfahrer und überholenden Pkw mit 1,5m fest.
KOMMENTARE
Wenn es die Stadt Dornbirn nicht schafft, die Rohrbacherstrasse so zu gestalten, dass man sie gefahrlos befahren kann, fahre ich, sorry, auf dem Gehsteig. Natürlich langsam und defensiv. Hier nehme ich sogar eine Strafe in Kauf.
Es gibt Straßeabschnitte auf denen die Nutzung des Gehsteigs für Radfahrer das Sicherste ist!
Oberer Rohrbach sehr gefährlich mit Fahrrad...ich weiche nun durch das Fabri
Fabriksareal zur färbetgasse bis zum kteisverkehr aus
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das Benützen des Gehsteiges durch Radfahrer ist nicht erlaubt (§ 8 StVO). Radfahrer haben auf Fahrbahnen den äußerst rechten Fahrstreifen zu benützen; eine Behinderung des Fahrzeugverkehrs ist nicht erlaubt (§ 68 StVO). Die neu eingeführte Regelung, wonach beim Überholen von Radfahrern und Rollerfahrern im Ortsgebiet ein Seitenabstand von 1,5m eingehalten werden muss (§ 15 StVO), liegt jeweils in der Verantwortung des jeweiligen Verkehrsteilnehmers.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Gisinger
Amt der Stadt Dornbirn