Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
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Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Raiffeisenstrasse 17 bis Bäumlegasse 22 - "Schulweg"
Meldungsnummer | 112/2016 |
Erstellt am | 29.06.2016 um 14:43 Uhr |
Kategorie | Verkehrssicherheit |
Standort | 6850 Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 30.06.2016 |
Dauer | 15 Stunden |
BESCHREIBUNG
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Auf der Raiffeisenstraße, Bereich HNr. 19 bis Bäumlegasse 22 sind seit Frühjahr 2015 zwei neue Einfamilienhäuser errichtet worden. In der Bauphase wurde die schmale Straße (GST19438/1) teilweise bzw. bei LKW-Anlieferungen komplett blockiert. Derzeit sind Straßenbauarbeiten in Arbeit, bei dem die gesamte Straße tw. neu trassiert und erneuert wird. Die Straße ist derzeit also komplett für jeden Verkehr gesperrt.
Vor Jahren wurde mit dem Argument "Schulwegsicherheit" in diesem Straßenzug ein Fahrverbot zwischen 07:00 und 19:00 erlassen.
Nachdem über so viele Monate der "Schulweg" nicht benutzbar war und offensichtlich der Grund der Verordnung nicht mehr oder nur in geringem Ausmaß vorhanden ist, stelle ich den Antrag, das KFZ-Fahrverbot aufzuheben.
Denn die Straßenbreite mit 3 - 3,6m ist wohl für Fahrrad und KFZ gleichermaßen benutzbar.
Vielen Dank.
Vor Jahren wurde mit dem Argument "Schulwegsicherheit" in diesem Straßenzug ein Fahrverbot zwischen 07:00 und 19:00 erlassen.
Nachdem über so viele Monate der "Schulweg" nicht benutzbar war und offensichtlich der Grund der Verordnung nicht mehr oder nur in geringem Ausmaß vorhanden ist, stelle ich den Antrag, das KFZ-Fahrverbot aufzuheben.
Denn die Straßenbreite mit 3 - 3,6m ist wohl für Fahrrad und KFZ gleichermaßen benutzbar.
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Johann Abram, Polizei