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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Unübersichtliche/gefährliche Stelle bei Kreuzung von Weppach und Schloßgasse (bei: Grundstück Weppach 14)

Meldungsnummer 302/2024
Erstellt am 08.05.2024 um 17:26 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort Weppach 14
6850 Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 13.05.2024
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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Die Straßenkreuzung Schloßgasse / Weppach wird viel von Fahrzeugen genutzt, die die Schloßgasse entlang zum Weppach fahren, um dann dort links oder rechts abzubiegen.

Ein Verkehrsspiegel ist dort erforderlich und auch vorhanden.

Da es dort keinen Gehweg gibt können auch Fußgänger nur direkt auf der Straße gehen.

Fahrradfahrer, Scooter, die aus Richtung Bergstr. kommend Richtung Eulental fahren sind hier wegen Abschüssigkeit der Straße sehr schnell. Mountainbikes die vom Steinebach abends zurückkommen sind hier oftmals unbeleuchtet unterwegs.
Auch mündet eine Fußgängertreppe aus Richtung Kellenbühel an dieser Stelle auf direkt auf die Straße Weppach. Dieser Weg ist ebenfalls nicht beleuchtet.
Das Lichtraumprofil dieses Stücks der Straße ist sehr eingeschränkt.

Auch führt ein dort bei der Stützmauer parkendes Fahrzeug im Bedarf einer Anfahrt großer Rettungsfahrzeuge zu einer nicht mehr ohne Rangieren befahrbare Situation.

Wenn an o.b. Kreuzungssituation ein Fahrzeug bei der Stahlbetonstützwand des Gartens Weppach 14 geparkt wird kann es hier zu gefährlichen Situation kommen, da für Abbieger von der Schloßgasse solch schwächere Verkehrsteilnehmer / Fußgänger nicht oder nur sehr spät erkannt werden können.

Als vor Ort vertrauter Nutzer der Wege erscheint es mir als sinnvoll an dieser Stelle beidseitig durch ein Halteverbot diese Situation zu entschärfen.

Weiter unten der Straße Weppach im Bereich der Großwohnanlagen Eulental I&II, sind trotz weit weniger kritischer Straßensituationen auf der gesamten Länge in alle Richtungen geltende Halterverbote aufgestellt.
KOMMENTARE
Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 13.05.2024 um 06:55 Uhr
Titel: AW: Unübersichtliche/gefährliche Stelle bei Kreuzung von Weppach und Schloßgasse (bei: Grundstück Weppach 14)
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Sehr geehrter Herr ?,

vielen Dank für Ihre Mitteilung. Die dortige Situation wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach begutachtet. Aufgrund der baulichen Situation ist der Handlungsspielraum sehr begrenzt. Da ein Halten/Parken in Kreuzungsbereichen, unübersichtlichen Stellen/Kurven, Hauseinfahrten, etc. oder ein Parkieren wenn nicht zwei Fahrstreifen frei bleiben, per se verboten ist, ist Verordnung eines Halteverbotes nicht erforderlich. Halte- und Parkverbote werden durch die Stadtpolizei Dornbirn im Rahmen des Streifendienstes kontrolliert. Wenn sie darüberhinausgehende Wahrnehmungen haben, können Sie sich auch gerne direkt mit der Stadtpolizei Dornbirn, Tel. 05572/22200, in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Gisinger
Amt der Stadt Dornbirn
 
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