Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass keine Meldungen mit inkorrekten Benutzerdaten bearbeitet werden.
Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Unübersichtliche/gefährliche Stelle bei Kreuzung von Weppach und Schloßgasse (bei: Grundstück Weppach 14)
Meldungsnummer | 302/2024 |
Erstellt am | 08.05.2024 um 17:26 Uhr |
Kategorie | Verkehrssicherheit |
Standort |
Weppach 14 6850 Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 13.05.2024 |
Dauer | 4 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Die Straßenkreuzung Schloßgasse / Weppach wird viel von Fahrzeugen genutzt, die die Schloßgasse entlang zum Weppach fahren, um dann dort links oder rechts abzubiegen.
Ein Verkehrsspiegel ist dort erforderlich und auch vorhanden.
Da es dort keinen Gehweg gibt können auch Fußgänger nur direkt auf der Straße gehen.
Fahrradfahrer, Scooter, die aus Richtung Bergstr. kommend Richtung Eulental fahren sind hier wegen Abschüssigkeit der Straße sehr schnell. Mountainbikes die vom Steinebach abends zurückkommen sind hier oftmals unbeleuchtet unterwegs.
Auch mündet eine Fußgängertreppe aus Richtung Kellenbühel an dieser Stelle auf direkt auf die Straße Weppach. Dieser Weg ist ebenfalls nicht beleuchtet.
Das Lichtraumprofil dieses Stücks der Straße ist sehr eingeschränkt.
Auch führt ein dort bei der Stützmauer parkendes Fahrzeug im Bedarf einer Anfahrt großer Rettungsfahrzeuge zu einer nicht mehr ohne Rangieren befahrbare Situation.
Wenn an o.b. Kreuzungssituation ein Fahrzeug bei der Stahlbetonstützwand des Gartens Weppach 14 geparkt wird kann es hier zu gefährlichen Situation kommen, da für Abbieger von der Schloßgasse solch schwächere Verkehrsteilnehmer / Fußgänger nicht oder nur sehr spät erkannt werden können.
Als vor Ort vertrauter Nutzer der Wege erscheint es mir als sinnvoll an dieser Stelle beidseitig durch ein Halteverbot diese Situation zu entschärfen.
Weiter unten der Straße Weppach im Bereich der Großwohnanlagen Eulental I&II, sind trotz weit weniger kritischer Straßensituationen auf der gesamten Länge in alle Richtungen geltende Halterverbote aufgestellt.
Ein Verkehrsspiegel ist dort erforderlich und auch vorhanden.
Da es dort keinen Gehweg gibt können auch Fußgänger nur direkt auf der Straße gehen.
Fahrradfahrer, Scooter, die aus Richtung Bergstr. kommend Richtung Eulental fahren sind hier wegen Abschüssigkeit der Straße sehr schnell. Mountainbikes die vom Steinebach abends zurückkommen sind hier oftmals unbeleuchtet unterwegs.
Auch mündet eine Fußgängertreppe aus Richtung Kellenbühel an dieser Stelle auf direkt auf die Straße Weppach. Dieser Weg ist ebenfalls nicht beleuchtet.
Das Lichtraumprofil dieses Stücks der Straße ist sehr eingeschränkt.
Auch führt ein dort bei der Stützmauer parkendes Fahrzeug im Bedarf einer Anfahrt großer Rettungsfahrzeuge zu einer nicht mehr ohne Rangieren befahrbare Situation.
Wenn an o.b. Kreuzungssituation ein Fahrzeug bei der Stahlbetonstützwand des Gartens Weppach 14 geparkt wird kann es hier zu gefährlichen Situation kommen, da für Abbieger von der Schloßgasse solch schwächere Verkehrsteilnehmer / Fußgänger nicht oder nur sehr spät erkannt werden können.
Als vor Ort vertrauter Nutzer der Wege erscheint es mir als sinnvoll an dieser Stelle beidseitig durch ein Halteverbot diese Situation zu entschärfen.
Weiter unten der Straße Weppach im Bereich der Großwohnanlagen Eulental I&II, sind trotz weit weniger kritischer Straßensituationen auf der gesamten Länge in alle Richtungen geltende Halterverbote aufgestellt.
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vielen Dank für Ihre Mitteilung. Die dortige Situation wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach begutachtet. Aufgrund der baulichen Situation ist der Handlungsspielraum sehr begrenzt. Da ein Halten/Parken in Kreuzungsbereichen, unübersichtlichen Stellen/Kurven, Hauseinfahrten, etc. oder ein Parkieren wenn nicht zwei Fahrstreifen frei bleiben, per se verboten ist, ist Verordnung eines Halteverbotes nicht erforderlich. Halte- und Parkverbote werden durch die Stadtpolizei Dornbirn im Rahmen des Streifendienstes kontrolliert. Wenn sie darüberhinausgehende Wahrnehmungen haben, können Sie sich auch gerne direkt mit der Stadtpolizei Dornbirn, Tel. 05572/22200, in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Gisinger
Amt der Stadt Dornbirn