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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Verkehrsbehinderung- und gefährdung durch Kipplaster

Meldungsnummer 818/2024
Erstellt am 07.10.2024 um 10:00 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort Haselstauderstraße
6850 Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 07.10.2024
Dauer 1 Stunde
BESCHREIBUNG
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Es kann ,,nicht sein“ dass ein:e Kipplasterfahrer:in in Richtung Schwarzach einfach auf der Fahrbahn stehen bleibt, die Warnblinkanlage einschaltet um sich bei KONAK eine Jause, dgl. zu holen. Hierfür gibt es einen großzügigen Parkplatz. Mehrere Fahrzeuge, darunter der Landbus gerieten in Verzug, zumal der Kipplaster ,,nichts“ mit der der. Baustelle in Haselstauden zu tun hatte
KOMMENTARE
Wappen der Stadt Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 07.10.2024 um 11:33 Uhr
Titel: AW: Verkehrsbehinderung- und gefährdung durch Kipplaster
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Sehr geehrter Herr St.,

auch wenn dies nicht üblich ist, so ist es nach der derzeitigen Rechtslage erlaubt (insofern eine Fahrspur frei bleibt), auf der Haselstauderstraße bis zu 10 Minuten zu Halten. Erst darüber hinaus liegt ein strafbares Verhalten vor. Sollte dies der Fall sein, so steht es Ihnen frei, als Privatanzeiger eine entsprechende Anzeige zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Gisinger
Amt der Stadt Dornbirn
 
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