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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Verkehrsregelung

Meldungsnummer 287/2022
Erstellt am 26.05.2022 um 01:08 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort 6850 Dornbirn
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 30.05.2022
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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Guten Tag,

an der Ecke Bergmannstraße- Stadtstrasse beim Rathaus gibt es keine Verkehrsregelung obwohl sich die Stelle sowohl für Fußgänger, Roller-u.Fahrradfahrer als auch für Autofahrer unübersichtlich und gefährlich darstellt. Kommt man mit dem Auto von der Stadtstrasse in die Bergmannstraße oder von der Bergmannstraße in die Stadtstrasse oder überquert man als Fußgänger oder Roller-u. Fahrradfahrer die Bergmannstraße, stellt sich diese Ecke für Fußgänger oder Fahrrad- u. Rollerfahrer immer wieder gefährlich dar und keiner weiß dann auch, wer denn eigentlich Vorrang hat. Eine Bodenmarkierung, wer Vorrang hat, ein Zebrastreifen oder ein Stoppschild, je nachdem, wem man Vorrang geben will, würde für alle mehr Klarheit schaffen und unklare, etwaige gefährliche Situationen entschärfen.

Danke für die Kenntnisnahme,

mit freundlichen Grüßen,

Heidrun Strolz
KOMMENTARE
Wappen der Stadt Dornbirn
Dornbirn
Kommentar erstellt am: 30.05.2022 um 09:57 Uhr
Titel: AW: Verkehrsregelung
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Sehr geehrter Meldungsleger,
danke für ihren Hinweis!
Ein entsprechendes Verkehrszeichen (Vorrang geben) ist angebracht. Dies bedeutet, dass hier der Fahrzeuglenker dem Querverkehr (Rad- u. Gehweg sowie Stadtstraße) Vorrang zu geben hat.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Peter Schwendinger
Stadtpolizei Dornbirn
 
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