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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Verkehrsregelung; kreuzung sutterlüty rohrbach

Meldungsnummer 113/2014
Erstellt am 13.04.2014 um 08:05 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort Sandgasse, 1
6850
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 12.05.2014
Dauer 29 Tage
BESCHREIBUNG
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Speziell zu Stoßzeiten gibts auf der Sandgasse Rückstau auf Grund von Linksabbiegern auf die Rohrbachstraße... Hier ein Linksabbiegeverbot würde die Situation sehr entschärfen. Der Kreisverkehr zur Jodok Fink Straße ist ideal um für alle Linksabbieger dort dann "umzukehren" und in die gewünschte Richtung zu fahren. Ich mache es heute schon so wenn ich nach an der Kreuzung nach links ins Rohrbach muss und bin so meist schneller.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 14.04.2014 um 16:08 Uhr
Titel: AW: Verkehrsregelung; kreuzung sutterlüty rohrbach
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Sehr geehrter Herr Bader,
Vielen Dank für Ihre Anregung. Ihr Anliegen ist bekannt. Wir werden die Sache nochmals prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Abram
Polizei
 
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Kommentar erstellt am: 19.04.2014 um 11:04 Uhr
Titel: AW: AW: Verkehrsregelung; kreuzung sutterlüty rohrbach
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Als kurzfristige Lösung ist diese Idee gut. Dass die Stadtplanung konzeptlos ist, zeigt sich aber auch, dass die Ein- und Ausfahrt vom Suterlütty nicht durchdacht ist.
Letztendlich muss die Stadt aber Konzepte und Strategien finden, wie der Fließverkehr in und aus der Stadt zukünftig geregelt wird. Die Rohrbacherstraße als winzige Dorfstraße ist dem gesteigerten Vehrkehrsfluss Richtung Messepark/Autobahn bzw. Ried/Lustenau nicht gewachsen.
 
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Kommentar erstellt am: 12.05.2014 um 15:18 Uhr
Titel: AW: Verkehrsregelung; kreuzung sutterlüty rohrbach
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Sehr geehrter Herr Bader,
zu Ihrem Anliegen wird abschließend mitgeteilt, dass an der Kreuzung Sandgasse mit der Straße Rohrbach der Hinweis " bei Stau bitte rechts abbiegen" angebracht wird. Dieser Hinweis dient lediglich als Empfehlung an den Verkehrsteilnehmer. Lt. Verkehrsgutachten ist ein Linksabbiegeverbot weder zweckmäßig noch erforderlich. Weitere Verbesserungsmaßnahmen sind angedacht, bedürfen aber noch einer Abklärung.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Abram
Polizei
 
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