Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornbirn!
Sie wollen aktiv dazu beitragen, unsere Stadt noch lebenswerter zu machen? Mit „Schau auf Dornbirn“ steht Ihnen ein innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr konkretes Anliegen an die richtige Stelle im Rathaus Dornbirn weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um Ihre Anregung kümmern und Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie allgemeine Fragen bzw. Vorschläge zur Stadt- und Verkehrsplanung bzw. städtischen Projekten haben, stehen Ihnen gerne die Fachabteilungen zur Verfügung.
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Die Stadt liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
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eigenmächtige Straßensperre?
Meldungsnummer | 405/2024 |
Erstellt am | 08.06.2024 um 10:42 Uhr |
Kategorie | Verkehrssicherheit |
Standort |
Mittelfeldstraße 6850 Dornbirn |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 10.06.2024 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Bei einer vom Amt der Stadt Dornbirn genehmigten Sperre würde ich mir eine Beschilderung mit Grund und Dauer der Sperre erwarten.
KOMMENTARE
Das sieht aus wie ein Fest
Guten Tag,
danke für die Anfrage - wir erkundigen uns diesbezüglich bei der zuständigen Stelle.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
danke für die Anfrage - wir erkundigen uns diesbezüglich bei der zuständigen Stelle.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
Guten Tag,
nach Rücksprache mit der zuständigen Person kann ich Ihnen mitteilen, dass es einen straßenpolizeilichen Bescheid der Stadtpolizei Dornbirn gab. Die Veranstaltung sowie die dazugehörige Straßensperre wurde offiziell bei der Stadt angesucht und bewilligt.
Aus diesem Sichtwinkel ist nicht feststellbar, ob die Straßensperre entsprechend dem Bescheid (Umleitung & Fahrverbot) beschildert wurde. Allerdings sind Grund und auch Dauer kein Teil der Beschilderung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
nach Rücksprache mit der zuständigen Person kann ich Ihnen mitteilen, dass es einen straßenpolizeilichen Bescheid der Stadtpolizei Dornbirn gab. Die Veranstaltung sowie die dazugehörige Straßensperre wurde offiziell bei der Stadt angesucht und bewilligt.
Aus diesem Sichtwinkel ist nicht feststellbar, ob die Straßensperre entsprechend dem Bescheid (Umleitung & Fahrverbot) beschildert wurde. Allerdings sind Grund und auch Dauer kein Teil der Beschilderung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Gunz
Amt der Stadt Dornbirn
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